loyal – Das Titel-Thema September 2008
Viele Demokratien kennen in Friedenszeiten keine Wehrpflicht. Die Bundesrepublik aber hält an ihr fest, weil auch 19 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges große Teile der Gesellschaft davon überzeugt sind, dass der Wehrdienst einer staatsbürgerlichen Pflicht entspricht. Sie zu erfüllen, bringt dem Einzelnen die Erfahrung von Kameradschaft und Teamgeist ein. Vor allem aber leistet er damit einen wertvollen Beitrag für die Sicherheit und den Schutz des Staates. Die Frage ist:
Warum sollten wir darauf verzichten?
Gelegentlich muss selbst in Deutschland mit seinem vergleichsweise hohen Bildungsniveau an hinlänglich bekannte historische Ereignisse erinnert werden, um das Eintreten für eine heute nur vermeintlich von der Zeit überholte Institution unseres Staates zu erklären. Denn leider wollen viele Leute in unserer Gesellschaft nicht mehr wissen, wie es „damals“, kurz nach dem schrecklichen Zweiten Weltkrieg, in unserem Land war. Nach vielen internationalen Verhandlungen, aber auch unter politischem Druck durch die damaligen Siegermächte, beschloss der Bundestag zehn Jahre nach Kriegsende die Wiederbewaffnung Deutschlands. Vorausgegangen waren harte Auseinandersetzungen sowohl in der Bevölkerung als auch in den politischen Parteien über die Frage, welches Gesicht die neue Armee, welche innere Verfassung sie haben sollte. Mit der Entwicklung des Konzepts der „Inneren Führung“ und des Leitbildes des „Staatsbürgers in Uniform“ konnte ein großer Teil dieser Widerstände überwunden werden. Die Bundeswehr wurde in der Verfassung verankert, der Artikel 87a wurde in das Grundgesetz eingefügt: „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf“.
Um den geplanten personellen Umfang von 450000 Soldaten zu erreichen, fügte das Parlament den Artikel 12a hinzu: „Männer können vom vollendeten 18. Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden“. Der Bund machte von der Kann-Bestimmung Gebrauch, die Wehrpflicht war geboren, aber auch die ersten zwei Wehrdienstausnahmen. Weitere kamen hinzu, geschuldet dem damals noch nicht gebräuchlichen Begriff der „erweiterten Sicherheit“. Darunter ist der zeitlich festgelegte, dauerhafte und verlässliche Dienst bei der Feuerwehr, beim THW oder die Entscheidung für den Polizeiberuf zu verstehen.