DRM in Mittenwald wegen Hochwasser abgesagt
Aufgrund der katastrophalen Hochwasserlage in weiten Teilen Oberbayerns und Schwabens hat sich Verteidigungsminister Boris Pistorius dazu entschlossen, die Deutsche Reservistenmeisterschaft 2024 abzusagen. Diese Entscheidung teilte der Planungsstab der DRM 2024 am Montagnachmittag mit.
Ergiebige Niederschläge führten am vergangenen Wochenende in Teilen der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg zu Hochwasser. Die Bundeswehr wurde in Bayern im Rahmen der Amtshilfe um Unterstützung gebeten und ist im Einsatz. Dabei befinden sich derzeit etwa 850 Soldatinnen und Soldaten im Hochwassereinsatz, teilte das Territoriale Führungskommando mit. Sie unterstützen die zivilen Helferinnen und Helfer unter anderem mit mehreren watfähigen Fahrzeugen wie beispielsweise Fahrzeuge des Logistikbataillons 472, der Gebirgsjägerbrigade 23 und des Sanitätsregiments 3 in Augsburg, Freising und Marzling. Angehörige des Informationstechnik-Bataillons 292, der 10. Panzerdivision und der Sanitätsakademie der Bundeswehr helfen den Rettungskräften und Behörden darüber hinaus in Dillingen an der Donau und Pfaffenhofen. Fähigkeiten zur Rettung aus der Luft werden seitens der Streitkräfte aktuell ebenfalls vorgehalten. Im Zuge der Soforthilfe hatte die Bundeswehr bereits in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni circa 220.000 Sandsäcke in die betroffenen Regionen transportiert.
„Schade, aber leider notwendig“, sagte der Präsident des Reservistenverbandes, Oberst d.R. Prof. Dr. Patrick Sensburg nach Bekanntwerden der DRM-Absage, die in enger Abstimmung mit dem Reservistenverband erfolgte. „Wettkämpfer und Funktionspersonal haben viel Zeit und Herzblut in die Vorbereitung investiert. Doch die Entscheidung des Ministers ist nachzuvollziehen.“ Die Sicherheit vor Ort sowie bei der An- und Abreise aller Beteiligten habe höchste Priorität. Mehrere Bahnstrecken und Autobahnen in Süddeutschland sind gesperrt. Der Deutsche Wetterdienst warnt für den Regierungsbezirk Oberbayern, zu dem Mittenwald gehört, bis zum Montagabend vor extrem heftigem Starkregen.
Auch Tag der Bundeswehr fällt aus
Neben der DRM betrifft die Absage auch den Tag der Bundeswehr in der Edelweiß-Kaserne. „Die angespannte Hochwassersituation und die Notwendigkeit, bei der Bewältigung personell zu unterstützen, macht eine Absage unausweichlich“, teilt das Gebirgsjägerbataillon 233 mit. Bereits seit Sonntag unterstützen Mittenwalder Gebirgsjäger im Raum Pfaffenhofen. Bataillonskommandeur Oberstleutnant Bastian Steves rechnet nicht damit, dass sich die Lage bis zum kommenden Wochenende entspannt. „Im Gegenteil – wir rechnen sogar mit noch weiterem Unterstützungsbedarf durch die Bundeswehr.“
Vor diesem Hintergrund wäre es nicht angemessen, ein großes Fest zu veranstalten, während wenige Kilometer weiter nördlich andere Menschen um Leben, Hab und Gut kämpfen würden. Hier sei es – wie schon bei anderen Katastrophen in der Vergangenheit – geboten, dringend benötigte Hilfe zu leisten. Hinzu kommt, dass es nicht nur Mittenwalder Personal wäre, das die Veranstaltung stemmen würde. Der Tag der Bundeswehr ist eine querschnittliche Darstellung der gesamten Bundeswehr, zu dem Soldatinnen und Soldaten aus ganz Deutschland gekommen wären. Diese Kräfte werden jetzt andernorts dringender gebraucht.
Hintergrund: So funktioniert die Amtshilfe
Die Bundeswehr leistet Unterstützung im Rahmen der Amtshilfe gemäß Artikel 35 (1) des Grundgesetzes. Er verpflichtet alle Behörden des Bundes und der Länder, sich gegenseitig Amtshilfe zu leisten. Sämtliche Amtshilfeanträge werden dem Territorialen Führungskommando der Bundeswehr vorgelegt. Dort erfolgt eine formelle Prüfung auf Rechtmäßigkeit und Ressourcen. Denn die Bundeswehr hält kein Personal und Material eigens für Hilfseinsätze vor, sondern bewältigt dies mit verfügbaren Kräften und Mitteln, sofern der eigene Auftrag es zulässt. Erst wenn diese Prüfung positiv beantwortet werden konnte, kann die Amtshilfe durch den Nationalen Territorialen Befehlshaber gebilligt und die Bundeswehr zur beantragten Unterstützung eingesetzt werden.
Daneben können Angehörige des Geschäftsbereichs Bundesministerium der Verteidigung zudem mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen Soforthilfe zum Schutz von Leib und Leben leisten. Dies ist jedoch nur zulässig, soweit die zuständigen Stellen nicht rechtzeitig eingreifen können – zum Beispiel zur Rettung von Menschen und Tieren. Die Entscheidung über die Durchführung der Soforthilfe trifft die verantwortliche Führung vor Ort.