Bereits im Juni des vergangenen Jahres wurde das „Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“ beschlossen. Der Reservistenverband hatte den Prozess konstruktiv und kritisch begleitet – wir berichteten. Insgesamt 28 Gesetze und Verordnungen wurden geändert. Für die Reserve hat sich vieles verbessert. Die Allgemeine Regelung „Die Reserve“ berücksichtigt in ihrer aktuellen Version vom Dezember 2020 umfassend die Vorgaben dieses Gesetzes. Unter anderem ist darin geregelt, dass Reservistinnen und Reservisten bis zu zehn Monate im Jahr Dienst leisten können oder auch in Teilzeit herangezogen werden können.
Erklärtes Ziel der Allgemeinen Regelung „Die Reserve“ ist, den Bearbeiterinnen und Bearbeitern in Reservistenangelegenheiten wie auch den Reservistinnen und Reservisten ein Kompendium an die Hand zu geben, das alle wichtigen Aspekte zur Reserve in sich vereint und unterstützende Querverweise zu anderen für die Reservistenarbeit relevanten Regelungsinhalte umfasst. Kurz: diese Allgemeine Regelung soll auch in der vierten aktualisierten Fassung in Fortführung der bewährten Vorgängerversionen ihren Beitrag zur besseren Handhabbarkeit und zum vertiefenden Verständnis der Regelungen in der Reserve leisten.