Alle Leistungen für Reservisten bleiben steuerfrei
Vor der parlamentarischen Sommerpause waren Pläne bekannt geworden, wonach das Finanzministerium sogenannte geldwerte Vorteile wie die unentgeltliche Truppenverpflegung, Unterkunft in der Kaserne oder auf dem Truppenübungsplatz sowie Leistungszuschläge besteuern wollte. Kurzzeitig galten die Pläne gar für den mageren Wehrsoldtagessatz – wir berichteten.
Jetzt gilt: Alle diese Leistungen bleiben auch zukünftig steuerfrei, wenn das Parlament dem Vorschlag aus der Regierungskoalition vom Montag folgt. Dies bestätigte am Dienstag das Bundesfinanzministerium.
"Keiner hätte es verantworten können, wenn Reservisten zusätzlich belastet worden wären, die in der Mehrheit bereits durch ihre zivile Beschäftigung und die damit verbundenen Steuern ihren Teil zu unserem sozialen System beitragen", unterstreicht der Bundestagsabgeordnete Kiesewetter. Die Folge wäre fatal gewesen: "Viele ehemalige Soldaten hätten sich nicht mehr dazu bereit erklärt, Reservistendienst zu leisten – es wäre ein komplett falsches Signal für qualifizierte Männer und Frauen gewesen, die sich freiwillig für ihr Land einsetzen möchten."
Kleine Chronik unserer Berichte
Aufruf des Präsidenten, etwas gegen die Besteuerungspläne zu tun – zum Bericht vom 21. Juni 2012
Am 16. Juli 2012 berichteten wir über die größer werdende Unterstützung aus den Reihen der Politiker.
Auch die Reservistenarbeitsgemeinschaft (RAG) Bundestag argumentierte bei den Parlamentskollegen sachlich – Interview vom 3. Juli 2012
(dest / ts)
Symbolbild oben: Der Wehrsold bleibt voll in der Tasche
des Reservisten – in diesem Fall der Tagessatz eines Reservisten
im Range eines Hauptfeldwebels bis Leutnants
(Foto: Ralf Wittern).
Bild unten: Roderich Kiesewetter MdB ist für die
Entscheidung aus Berlin dankbar
(Foto: Hans-Christian Plambeck, loyal).