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Aus der Truppe

Als Übersetzer in den Auslandseinsatz




Symbolbild: Der deutsche Verbindungsoffizier in Kabul auf dem Weg zu afghanischen Behörden.

Foto: Bundeswehr/Andrea Bienert

Das Bundessprachenamt sucht für das Referat SMD 3 „Unterstützung Auslandseinsätze (UAE)“ Übersetzerinnen/Übersetzer für die jeweils gebilligte Dauer der Beteiligungen der Bundeswehr an den unten aufgeführten Auslandseinsätzen. Die Einstellung erfolgt gemäß § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt werden ist eine Eingruppierung in Entgeltgruppe E9-12 möglich.

Einsatz KFOR (Einsatzland: Kosovo):
• Übersetzerinnen/Übersetzer für Albanisch
• Übersetzerinnen/Übersetzer für Serbisch

Einsatz EUTM Mali bzw. MINUSMA (Einsatzland: Mali):
• Übersetzerinnen/Übersetzer für Französisch
• Übersetzerinnen/Übersetzer für Litauisch

Einsatz RSM (Einsatzort: voraussichtlich Mazar-e Sharif in Afghanistan):
• Übersetzerinnen /Übersetzer für Persisch (Dari/Farsi)

Einsatz Counter DAESH (Einsatzland: Jordanien und Irak)
• Übersetzerinnen/Übersetzer für Arabisch
• Übersetzerinnen/Übersetzer für Sorani

Aufgabengebiet:
• Einwandfreies und zuverlässiges Übersetzen schwieriger Texte in den oben genannten Sprachrichtungen
• Teilnahme an Auslandseinsätzen der Bundeswehr als Übersetzerin/Übersetzer im Soldatenstatus
• Dolmetschen im In- und Ausland

Qualifikationserfordernisse:
• Abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor of Arts) oder vergleichbare Qualifikation
• Erfolgreiche Teilnahme am fachlichen Auswahlverfahren für Übersetzerinnen/Übersetzer beim Bundessprachenamt für o.a. Sprachrichtungen sowie für Besprechungsdolmetschen nach erfolgter Bewerbung
• Deutsche Staatsangehörigkeit
• Gesundheitliche Eignung für den Einsatz im Soldatenstatus

Auch Fremdsprachenassistenten gesucht

Für die selben Einsätze werden zudem Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten gesucht. Sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt werden ist eine Eingruppierung in Entgeltgruppe E8 möglich. Zu den Hauptaufgaben zählt das einwandfreie und zuverlässige Übersetzen einfacher Texte in den oben genannten Sprachrichtungen. Als Qualifikation sind gute nachgewiesene Kenntnisse der jeweiligen Fremdsprache gefordert. Rückfragen beantwortet das Bundessprachenamt unter den unten genannten Kontakten.

Bemerkungen:
Vor der Einstellung sind gefordert:
• die Feststellung der Wehrdienstfähigkeit
• der erfolgreiche Abschluss einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
• vollständiger Impfstatus für das Einsatzgebiet
• die Teilnahme an militärischen Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen von Reservedienstleistungen (Wehrübungen)

Die Eingruppierung in die der Dienstpostenbewertung entsprechende Entgeltgruppe setzt voraus, dass die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bewerbung und Kontakt

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Angabe des bevorzugten Einsatzgebietes (Kosovo, Mali, Afghanistan, Jordanien, Irak) mit den üblichen Unterlagen an folgende Stelle:

Bundessprachenamt
– SMD 3 –
Horbeller Str. 52
50354 Hürth

BSprASMD3Auswahlverfahren@bundeswehr.org

Für Rückfragen steht Ihnen das Bundessprachenamt unter +4922335935164 oder unter der oben genannten E-Mail-Adresse zur Verfügung.

Allgemeine Hinweise:
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Beschäftigungen im Rahmen der Auslandseinsätze sind nicht teilzeitfähig. Das BMVg hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt und ist deshalb in Bereichen, in denen der Anteil weiblicher Beschäftigter bislang nur gering ist, an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.

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