Artikelgesetz: Reservedienst bald auch in Teilzeit möglich
Unter anderem die Reserve! Für Reservisten sieht das Artikelgesetz eine vielfach gewünschte Änderung vor: Bisher konnten sie in Reservedienstleistungen nur in Vollzeit dienen, was für viele qualifizierte Interessenten bisher eine Hürde darstellt. Künftig ist auch hier Teilzeit möglich. Damit profitieren vor allem Dienststellen, die temporär und flexibel mit Personalengpässen umgehen müssen (z.B. bei Abwesenheit von Stammpersonal wegen Elternzeit oder Lehrgängen). Für Reservisten und Reservistinnen, die im zivilen Arbeitsleben beispielsweise aus familiären Gründen ebenfalls in Teilzeit arbeiten, ermöglicht die Neuregelung Reservedienstleistungen im gewünschten Tätigkeitsumfang.
"Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft"
Das neue Gesetz sieht insbesondere eine neue Wehrdienstart vor. Der "Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft" bildet die gesetzliche Grundlage, dass Reservistinnen und Reservisten, aktive Soldatinnen und Soldaten bei längerer Abwesenheit bis zu zehn Monate vertreten können. Dadurch wird die seit Jahren in der Bundeswehr gelebte Praxis rechtlich fixiert und gleichzeitig erfährt der Reservistendienst eine Aufwertung. Diesen Dienst hatte bereits der Wehrbeauftragte, Dr. Hans-Peter Bartels, in seinem Jahresbericht thematisiert – wir berichteten.
Weiterhin beinhaltet das beschlossene Gesetz die Verlängerung der Gültigkeit der Dienstfähigkeitsbegutachtung – also der Gesundheitsüberprüfung – für Reservisten auf drei Jahre, die Überarbeitung des Wehrsoldgesetzes, Verbesserungen hinsichtlich des Unterhaltssicherungsgesetzes und des Arbeitsplatzschutzgesetzes sowie die Einrichtung eines neuen verpflichtungsfreien Zuschlags für den Reservistendienst.
Veith: "Deutliche Verbesserung"
Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. begrüßt die durch das Gesetz vorgenommenen Änderungen und auch die Klarstellung der Reservedienstarten durch die Einführung eines neuen Wehrdienstes. "Die Neuerungen stellen eine deutliche Verbesserung der Attraktivität des Dienstes dar, sowohl für Aktive als auch für Reservisten", betont Oberst d.R. Oswin Veith, Mitglied des Deutschen Bundestags und Präsident des Reservistenverbandes.
Wann treten die Änderungen in Kraft?
Die Neuerungen des Artikelgesetzes sollen mit Verkündung des Gesetzes voraussichtlich Mitte 2019 in Kraft treten, einige Anteile werden jedoch erst Anfang nächsten Jahres oder später wirksam.
Weitere Inhalte des Artikelgesetzes sind unter anderem ein erweiterter Schutz im Auslandseinsatz, Verbesserungen für Einsatzgeschädigte und finanzielle Anreize für Einsteiger, die länger bei der Bundeswehr bleiben möchten. Insgesamt umfasst das Gesetz 30 Maßnahmen, für die in den kommenden vier Jahren rund 380 Millionen Euro ausgegeben werden – mehr erfahren.
Symbolbild oben:
Teilzeit in der freien Wirtschaft,
Teilzeit bei der Bundeswehr. Das
soll bald möglich sein.
(Foto: Ralf Wittern)
Bild unten:
Oberst d.R. Oswin Veith MdB,
Präsident des Reservistenverbandes.
(Foto: Sören Peters)