Auftragserfüllung künftig gewährleistet – dank klarer Rechtssicherheit
Die Bundesanwaltschaft hat am Montag ein Ermittlungsverfahren gegen Oberst Georg Klein eingestellt. Gegen ihn und einen Hauptfeldwebel wurde wegen des Luftschlags vom 4. September 2009 bei Kundus ermittelt. Bei dem Luftangriff auf zwei von den Taliban erbeutete Tanklastzüge kamen 142 Menschen ums Leben – darunter auch Zivilisten. Der Generalbundesanwalt stellte jetzt klar, dass die Anordnung des Bombenabwurfs "keinen Tatbestand von verbotenen Methoden der Kriegsführung erfülle. Und da der militärische Angriff völkerrechtlich zulässig war, ist der Bombenabwurf für die Beteiligten straflos". Link zur Begründung des Generalbundesanwalts
Lange Forderung des Reservistenverbandes erfüllt
Diese Entscheidung wird vom Reservistenverband begrüßt. "Es freut uns für Oberst Georg Klein, dass sein schwieriger Entschluss vom 4. September des vergangenen Jahres bei Kundus – bei dem tragischerweise auch Zivilisten ums Leben kamen – auch im Nachhinein der kritischen Prüfung durch die Bundesanwaltschaft standgehalten hat", sagt Gerd Höfer, Präsident des Reservistenverbandes. "Damit ist die von uns seit Beginn der Auslandseinsätze geforderte Rechtssicherheit gewährleistet." Ehrenpräsident Ernst-Reinhard Beck MdB ergänzt: "Das Urteil ist jedoch kein Freibrief, die Verhältnismäßigkeit zu verlassen."
Staatsanwalt schaut Soldaten nicht mehr immer über die Schulter
Auch innerhalb der Bundeswehr stößt die Entscheidung auf Erleichterung. Verteidigungsminister Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (MdB) sagt: "Das ist eine sehr gute Nachricht, nicht nur für die betroffenen Soldaten, sondern für unsere Soldaten generell." Beim Deutschen Bundeswehrverband wurde die Entscheidung ebenfalls sehr positiv aufgenommen. Der stellvertretende Vorsitzende, Wolfgang Schmelzer: "Nicht immer, wenn die Soldaten von der Schusswaffe Gebrauch machen, schaut ihnen künftig die Staatsanwaltschaft über die Schulter."
Untersuchungsgegenstand weitestgehend erledigt
Der Justiziar des Reservistenverbandes fordert indes die Einstellung des Bundestagsuntersuchungsausschusses in der sogenannten Kundus-Affäre. "Mit der umfassenden Einstellung des Verfahrens ist in meinen Augen auch der Untersuchungsgegenstand weitestgehend erledigt", so Hans-Joachim Jungbluth.
Zum vollständigen Statement des Justiziars, Hans-Joachim Jungbluth.
Weiterführender Link zum Kommentar des ARD-Rechtsexperten, Karl Dieter Möller, vom Montag.
Bild oben: Deutsche ISAF-Soldaten bei einer Personenkontrolle –
Teil ihres täglichen Auftrags am Hindukusch (Foto: Bundeswehr)
Bild Mitte: Gerd Höfer, Präsident des Reservistenverbandes,
begrüßt Rechtssicherheit für Soldaten (Foto: VdRBw)
Bild unten: Oberst Georg Klein ist entlastet (Foto: Andrea Bienert, Bundeswehr)