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Aus der aktuellen loyal: Schießsport bleibt möglich




Die EU wollte die Nutzung halbautomatischer Waffen generell verbieten. Das hätte auch legale Waffenbesitzer und Sportschützen im Reservistenverband kriminalisiert. Nun soll es Ausnahmen geben.

von Oswin Veith, Präsident des Reservistenverbandes


Die geplante Novellierung der EU-Feuerwaffenrichtlinie ist bei legalen Waffenbesitzern wie Jägern und Sportschützen auf erhebliche Kritik gestoßen. Vor allem die von der EU-Kommission ins Spiel gebrachte Ausdehnung des Kreises der verbotenen Waffen gab Anlass zu massiven Protesten. Als zuständiger Berichterstatter für das Waffenrecht im Innenausschuss der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und als Schütze habe auch ich den Vorschlag der EU-Kommission kritisch betrachtet und mich dafür eingesetzt, dass unnötige Verschärfungen – insbesondere für den Schießsport – beseitigt werden.

Die sogenannte Feuerwaffenrichtlinie 2008/51/EG regelt den Erwerb und Besitz von Waffen durch Privatpersonen sowie die Verbringung von Waffen in ein anderes EU-Land. Aufgrund der Vorfälle in Paris am 13. November 2015 hatte die EU-Kommission Handlungsbedarf gesehen und am 18. November 2015 einen ersten Entwurf zur Änderung der sogenannten EU-Feuerwaffenrichtlinie vorgelegt. Erste Vorschläge für eine Novellierung hatte die Kommission bereits bei der Veröffentlichung der EU-Sicherheitsagenda 2015-2020 im April 2015 formuliert.

Neben der Kritik an der Ausdehnung des Kreises der verbotenen Waffen gab es erheblichen Widerstand gegen die geplanten Vorgaben zu verpflichtenden medizinischen Untersuchungen und der Begrenzung der Geltungsdauer waffenrechtlicher Erlaubnisse. Vor allem Jäger und Sportschützen sahen sich davon betroffen, da nach dem Vorschlag der Kommission die Mehrheit der von ihnen legal genutzten Waffen in die Waffenkategorie A fallen würde und damit für den zivilen Gebrauch verboten wäre. Zudem fühlten sich die legalen Waffenbesitzer kriminalisiert, da aus ihrer Sicht die beabsichtigen Regelungen nicht geeignet sind, den illegalen Waffenbesitz – das eigentliche Ziel der Verschärfung der EU-Feuerwaffenrichtlinie – zu verhindern.

Auch unser Verband hat sich frühzeitig und klar positioniert. Bliebe es zum Beispiel beim geplanten Verbot von Halbautomaten, die Vollautomaten ähneln, wären konkret 20.000 Kameradinnen und Kameraden, die in unserem Verband Schießsport ausüben, betroffen. Der Aus- und Fortbildung im sicheren Umgang mit Handwaffen durch unsere Reservistenarbeitsgemeinschaften "Schießsport" würde mangels zulässiger Waffen die Grundlage entzogen werden und auch das sportliche Schießen in diesen Reservistenarbeitsgemeinschaften würde stark eingeschränkt werden.

Der Innenausschuss im Deutschen Bundestag diskutierte eingehend über die Konsequenzen für das deutsche Waffenrecht, sollte die EU-Feuerwaffenrichtlinie wie vorgeschlagen umgesetzt werden. Um den berechtigten Kritikpunkten an dem Vorschlag der EU-Kommission Ausdruck zu verleihen, verfassten die Unionsmitglieder des Innenausschusses ein eigenes Papier zur EU-Feuerwaffenrichtlinie, das besonders kritische Punkte thematisiert und ablehnt. Dieses Papier diente unter anderem als Diskussionsgrundlage für die Verhandlungen mit den Vertretern der EU. Im Ergebnis konnten wir damit verpflichtende medizinische Untersuchungen von Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse verhindern. Eine Befristung waffenrechtlicher Erlaubnisse wird es ebenfalls nicht geben. Sowohl die Regelung von medizinischen Untersuchungen als auch die Ausgestaltung einer periodischen Überprüfung der Waffenbesitzkarten und -scheine können die Mitgliedstaaten weiterhin nach eigenem Ermessen regeln. Entsprechende Regelungen existieren im deutschen Recht bereits, sodass hier keine Änderungen notwendig werden.

Erst kürzlich, am 13. Juli 2016, hat auch der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlamentes (IMCO) seine Änderungsvorschläge eingebracht und somit den Vorschlag der EU-Kommission weiter verändert. Insbesondere mit der Verschärfung für halbautomatische Waffen hat sich der Ausschuss auseinandergesetzt. Im Ergebnis soll das Verbot halbautomatischer Waffen auf Magazine mit hoher Kapazität (mehr als 20 Schuss) beschränkt werden. Für Jäger und Sportschützen bedeutet dies, dass ihre halbautomatischen Waffen und Magazine weiterhin erlaubt bleiben. Der Binnenmarktausschuss hat zudem Ausnahmeregelungen für Reservisten, Museen, Sammler und Sportschützen in die Richtlinie eingebracht. Die parlamentarischen Verhandlungen auf nationaler und europäischer Ebene haben hier gezeigt, dass bei allen Vertretern der Fokus auf die Unterbindung des Handels mit illegalen Schusswaffen gelegt wurde. Unbescholtene Bürger wie Sportler, Jäger und Sammler sollen nicht über Gebühr eingeschränkt werden. Insbesondere die vom Binnenmarktausschuss verhandelten Ausnahmeregelungen für Reservisten, Sammler und Sportschützen halte ich für einen großen Erfolg, zu dem auch das Engagement unserer Mitglieder beigetragen hat.

Worauf wir uns tatsächlich einstellen müssen, sind Verschärfungen für deaktivierte Waffen. Die derzeitige Praxis, dass deaktivierte Feuerwaffen frei im Binnenmarkt zirkulieren können, ohne dass ihr aktueller oder ursprünglicher Besitzer ermittelt werden kann, ist untragbar. Von deaktivierten Waffen gehen erhebliche Gefahren aus, da diese wieder schussfertig gemacht oder zu neuen Waffen zusammenmontiert werden können. Für diesen Fall benötigen wir einen gemeinsamen EU-Mindeststandard, um mögliche Gefahren zu beseitigen.

Derzeit erfolgt der nächste Abstimmungsprozess. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union diskutieren die abschließende Ausgestaltung der Richtlinie. Ob es Auswirkungen für das deutsche Recht und die legalen deutschen Waffenbesitzer geben wird, können wir erst dann beurteilen, wenn die Richtlinie endgültig vorliegt. Dennoch halte ich ernsthafte Verschärfungen für das deutsche Waffenrecht für unwahrscheinlich, da Deutschland eines der strengsten Waffengesetze hat. Es entspricht bereits in mehreren Punkten den künftig vorgesehenen Regelungen.

EU-Richtlinien müssen in nationales Recht übertragen werden. Daher verbleibt den nationalen Gesetzgebern weiterhin ein gesetzlicher Regelungsspielraum. Sollten sich Änderungen im deutschen Waffenrecht als notwendig erweisen, werden diese mit Augenmaß und im Hinblick auf die bereits jetzt schon sehr strengen deutschen Regelungen erfolgen.

 

Illustration oben: Ruwen Kopp
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