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Auskleidung von Ü65-Reservisten ist vorerst ausgesetzt




Symbolbild: Infostand des Reservistenverbandes.

Foto: Archiv/Sören Peters

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Reservisten, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder kurz vor dem Erreichen dieser Altersgrenze stehen – also wehrrechtlich nicht mehr verfügbar sind – werden vorerst nicht mehr zur Auskleidung aufgefordert. Eine entsprechende Weisung wird derzeit an die Feldwebel für Reservistenangelegenheiten verschickt. Die Regelung gilt, bis sich die AG UTE (Arbeitsgruppe Uniformtrageerlaubnis) auf eine endgültige Regelung verständigt hat. Auch der Reservistenverband ist an der Ausarbeitung beteiligt und wird die Anliegen der Reserve – vor allem mit Blick auf die beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit – in die Arbeitsgruppe einbringen.

Die Gespräche dauern weiterhin an, denn allen Beteiligten ist klar, dass es hier einer gründlichen und dauerhaften Lösung bedarf. Hier braucht es einen langen Atem, den die Verbandsführung zweifelsohne haben wird. Denn Reservist bleibt man ein Leben lang, im Herzen wie auch laut Gesetz. Der Reservistenverband setzt sich weiter mit aller Kraft dafür ein, dass eine gute gemeinsame Lösung im Sinne der Reserve gefunden wird.

Frist von zwei Jahren

Bis es soweit ist, gilt für alle Reservistinnen und Reservisten: Wer innerhalb von zwei Jahren an Verbandsveranstaltungen des Reservistenverbandes (VVag) teilnimmt und dies durch den zuständigen Organisationsleiter bestätigen lässt, kann seine Uniform behalten. Ist das nicht der Fall, erfolgt zunächst eine Anhörung und erst dann die Aufforderung zur Auskleidung.

Hintergrund

Zahlreiche lebensältere Reservisten waren im Laufe des vergangenen Jahres zur Abgabe der Uniform aufgefordert worden. Der Reservistenverband hatte sich daraufhin an das Verteidigungsministerium gewandt mit dem Ziel, dass die Ü65-Kameraden einen reduzierten Bekleidungssatz behalten dürfen, vor allem mit Blick auf ihre wertvolle Unterstützung bei den Veranstaltungen in der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit.

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