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„Partner der Reserve“ – jetzt Vorschläge einreichen




Aus dem Archiv: Deutschlands "Partner der Reserve" wurden zuletzt bei der Jahrestagung im Oktober 2018 in Berlin ausgezeichnet.

Foto: Vincent Mosch

partner der reserve

Es sind nicht nur aktive Reservisten, die einen Dienst in unseren Streitkräften und für unser Land ableisten. Arbeitgeber, die sich aktiv für den Reservistendienst in der Bundeswehr einsetzen und dafür zum Beispiel ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freistellen, dienen ebenfalls mit! Sie übernehmen damit Verantwortung und leisten einen wichtigen Beitrag für die Sicherheitsvorsorge in Deutschland. Besonders engagierte Arbeitgeber werden dafür ausgezeichnet.

Das Verteidigungsministerium und der Reservistenverband verleihen bereits seit 2016 den Preis „Partner der Reserve“. Auch in diesem Jahr wird die Auszeichnung öffentlichkeitswirksam verliehen. Neben den drei bekannten Kategorien „Öffentlicher Dienst“, „Mittelstand und Handwerk“ und „Großunternehmen“ gibt es seit 2018 die Möglichkeit, Vorschläge für eine „Sonderkategorie“ einzureichen. Mit letzterer können beispielsweise Verbände oder Organisationen berücksichtigt werden.

Ausgezeichnet werden Arbeitgeber, die sich mit herausragendem Engagement für die Belange der Reserve der Bundeswehr einsetzen. Kriterien wie regelmäßige Freistellungen für den Reservistendienst, womöglich vermehrte Einstellungen von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten oder gar die Einrichtung eines Beauftragten für Reservisten in ihrem Unternehmen sind lediglich eine Auswahl an Punkten, die Berücksichtigung finden. Die Kriterien sind vielfältig.

Einsendeschluss: 11. März

Wenn Sie ein Unternehmen kennen, das die Auszeichnung „Partner der Reserve“ verdient hat und sich durch eine besonders intensive Unterstützung von Reservistinnen und Reservisten auszeichnet, dann schlagen Sie es jetzt mit dem hier hinterlegten Formblatt vor. E-Mail: presse@reservistenverband.de. Einsendeschluss ist der 11. März 2020. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ausschließlich Vorschläge, die über das Formblatt eingereicht werden, berücksichtigt werden können.

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