Wer als Seiteneinsteiger die Bundeswehr als Reserveoffizier unterstützen möchte, soll es demnächst einfacher haben. Mit dem heutigen Tag wird der Seiteneinstieg nach § 26 Absatz 4 Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) ausgesetzt. Hier möchte die Bundeswehr ein komprimiertes und auf einen raschen Einstieg ausgerichtetes Verfahren schaffen.
Wer als junger Mensch in der Bundeswehr gedient und anschließend ein ziviles Studium abgeschlossen hat, hatte bislang zwei Möglichkeiten, als Seiteneinsteiger zu dienen. Und beide erwiesen sich als unbefriedigend für alle Beteiligten. Entweder erforderte der zu besetzende Dienstposten ein vorhandenes spezifisches Studium, etwa Medizin für Sanitätsoffiziere oder Jura für den Stabsoffizier Recht. Dann konnte eine Einstellung nach § 43 Absatz 3 in Verbindung mit § 26 Absatz 2 der SLV erfolgen. Oder aber die Funktion aus dem Dienstposten ist nicht auf einen spezifischen Studiengang ausgerichtet, wie etwa beim Einsatzoffizier, bzw. Einsatzstabsoffizier Streitkräfte. Dann konnte die Bundeswehr die Bewerber nach § 43 Absatz 3 in Verbindung mit § 26 Absatz 4 einstellen.
Lange Wartezeiten für alle Beteiligten unbefriedigend
Beide Verfahren hatten jedoch eines gemeinsam: Lange Wartezeiten zwischen Abgabe der Bewerbung, Durchlaufen des Assessmentverfahrens, Abschluss der allgemeinmilitärischen Ausbildung und Beorderung in den Streitkräften. Im Falle eines Seiteneinstiegs nach § 26 Absatz 4 SLV kommt die Ungewissheit in Bezug auf den künftigen Dienstort hinzu. Für viele Interessenten mit abgeschlossener Hochschulausbildung sind das die wesentlichen Gründe, sich gegen ein Engagement in der Reserve der Bundeswehr zu entscheiden. Diese ungünstigen Rahmenbedingungen werden geändert.
Im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung werden die für die Personalführung von Reservistinnen und Reservisten zuständige Abteilung VI im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBW VI), sowie das Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr, als Bedarfsträger, die Abläufe des Bewerbungs- und Übernahmeverfahrens für einen Seiteneinstieg in die Reserve vereinfachen und beschleunigen.
Wer profitieren wird
In einem ersten Schritt sollen von der Verbesserung der Rahmenbedingungen diejenigen Reservistinnen und Reservisten profitieren, die sich nach § 26 Absatz 4 SLV um eine Übernahme beworben haben. Ziel ist unter anderem, Interessierten zukünftig über die Internetplattform bundeswehr-karriere.de konkrete Besetzungsmöglichkeiten von in Frage kommenden Dienstposten anzubieten. Dies birgt zwei Vorteile:
- Die Interessierten erhalten mit der Bewerbung bereits vor der Übernahme Kenntnis über den möglichen zukünftigen Beorderungstruppenteil und Dienstort.
- Der Einstellungsprozess wird über das Portal bundeswehr-karriere.de wesentlich verkürzt.
Neben weiteren erforderlichen Anpassungen ist dies ein vermeintlich kleiner Schritt, der jedoch diverse IT-technische und prozessuale Anpassungen erfordert. Die Änderung kann daher nicht ohne weiteres vorgenommen werden, solange das Altverfahren parallel läuft. Ein gezieltes temporäres Aussetzen des Verfahrens nach § 26 Absatz 4 SLV ist damit aufgrund der derzeitigen Rahmenbedingungen zwingend erforderlich. Ursprünglich war dieser Schritt für 2021 vorgesehen, doch auch in diesem Bereich hat Covid-19 die Karten neu gemischt.
Für das Kalenderjahr 2020 und nachfolgende Jahre wird das Bewerbungsverfahren für den Seiteneinstieg nach § 26 Absatz 4 SLV vorerst ab dem 01.07.2020 ausgesetzt. Bis dato eingegangene Bewerbungen werden im etablierten Altverfahren weiter bearbeitet.