Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hat den zwölften Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Dr. Hans-Peter Bartels, aus seinem Amt verabschiedet. Sie ehrte ihn mit einem kleinen Festakt im Gästekasino des Bendlerblocks in Berlin, dem zweiten Dienstsitz des Bundesministeriums der Verteidigung.
Eine beabsichtigte feierliche Serenade, als besondere Ehrenbekundung der Bundeswehr für Persönlichkeiten, die sich in außerordentlichem Maße um die Bundeswehr verdient gemacht haben, konnte aufgrund der aktuellen Einschränkungen im Rahmen der Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus nicht realisiert werden. Dennoch gilt der durchgeführte „kleine“ Festakt, mit nur begrenztem Teilnehmerkreis, als besondere Würdigung für das herausragende Engagement des scheidenden Wehrbeauftragten des Deutsches Bundestages.
>> Die Reserve im Jahresbericht des Wehrbeauftragten
Dr. Hans-Peter Bartels war von 1998 bis zu seiner Ernennung zum Wehrbeauftragten am 21. Mai 2015 Mitglied des Deutschen Bundestages. Überdies war der studierte Politik-wissenschaftler als Verteidigungsexperte ordentliches Mitglied im Verteidigungsausschuss, dessen Vorsitz er ab 2014 inne hatte.
In seiner Funktion als Wehrbeauftragter galt sein verstärktes Augenmerk der Ausrüstung der Soldatinnen und Soldaten. Aber auch die Attraktivität des Dienstes und die Fürsorge sowie die Aufklärung jeglicher Art von Verfassungsfeindlichkeit lagen ihm besonders am Herzen.
Rechtliche Aspekte
Der Wehrbeauftragte ist nach Artikel 45b des Grundgesetzes „zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle“ über die Streitkräfte eingesetzt und hat dem Parlament über den inneren Zustand der Bundeswehr zu berichten. Dabei hat er als „Anwalt der Soldatinnen und Soldaten“ sowohl das Recht auf Auskunft und Akteneinsicht gegenüber der Verteidigungsministerin und deren unterstellten Dienststellen, als auch auf Truppenbesuche – jederzeit und auch unangemeldet.
Jede Soldatin und jeder Soldat der Bundeswehr hat die Möglichkeit, sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Wehrbeauftragten zu wenden.
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