Bartels: Reservisten können länger zur Bundeswehr
Am Dienstag hat Hans-Peter Bartels, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages, seinen Jahresbericht fürs zurückliegende Kalenderjahr vorgestellt. Etwa zwei von 95 Seiten widmet er den Reservisten. Auffallend: Zu Veteranen findet sich in dem Bericht kein einziges Wort. Vielleicht liegt das an dem noch nicht klar vom Ministerium definierten Veteranenbegriff.
Unverzichtbare Reserve
Im 58. Bericht eines Wehrbeauftragten lobt Bartels auf der Seite 20 das Engagement der Reservisten. Er schreibt: "Reservisten sind für die Bundeswehr unverzichtbar." Gerade deshalb geht der Sozialdemokrat in seinem Werk auf Problemfelder ein, die ihm von rund 480 Reservisten angetragen worden sind. In diesem Zusammenhang wird von ihm die Zusammenarbeit mit dem Reservistenverband als unersetzlich und vertrauensvoll geschätzt.
Frustration aufgrund der Tauglichkeitsregeln
Bartels bemängelt, dass aufgrund der herrschenden Tauglichkeitsregelungen mitunter "hoch motivierte Reservisten" vom Dienst ausgeschlossen würden. Der Bericht merkt dazu an: "Gewiss kann auf den Erhalt eines bestimmten Gesundheitsstandards nicht verzichtet werden. Dennoch sollte dabei immer die jeweilige Aufgabe, die der Reservist übernehmen soll, im Fokus stehen." Auch die Frustration vieler Reservisten durch kurzfristige Aus- und Umplanungen bei Übungen und Lehrgängen werden erwähnt. Außerdem sei vielen Reservisten die Überstundenleistung in der Flüchtlingshilfe nicht bezahlt worden. Lobenswert: Das Verteidigungsministerium habe darauf reagiert und das Wehrsoldgesetz rückwirkend geändert. So konnten geleistete Mehrstunden ab dem 1. Januar 2016 unter den gleichen Voraussetzungen wie für Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten vergütet werden. Dazu wurde ein erhöhter Wehrsold in Form einer Mehrarbeitsvergütung eingeführt.
Reservisten wünschen sich längeren Dienst
Aufgrund von Eingaben wolle der Wehrbeauftragte, dass eine Flexibilisierung der Altersgrenze geprüft werden sollte, mit dem Ziel, ob die Altersgrenze für Reservisten auf das 67. Lebensjahr angehoben und die derzeit praktizierten Befristungen für freiwillige Reservistendienstleistungen auf bis zu 24 Monate am Stück ausgeweitet werden könnten. Bis dahin gibt es immerhin schon eine Zwischenlösung. "Bis zum Inkrafttreten einer Änderung des Soldatengesetzes wurde die grundsätzliche Befristung bereits seit September 2015 von sechs auf zehn Monate im Kalenderjahr erweitert", so Bartels. Er stellt aber auch fest, dass die bereits im vorigen Jahr angekündigte Gesetzesänderung zur Teilzeitbeschäftigung noch nicht als Gesetzesentwurf beim Bundestag eingegangen sei.
Zu wenig Angebote
Mit den Änderungen zur Reservistenbezahlung – wir berichteten – stieg die Attraktivität einer Reservistendienstleistung. So wurde auch ein Verpflichtungszuschlag eingeführt. Er wird an Reservisten ausgezahlt, die sich zu mindestens 19 beziehungsweise 33 Tagen Reservistendienst im Kalenderjahr verpflichten. Die Praxis habe jedoch gezeigt, dass eine solche Verpflichtung ein Angebot an ausreichend verfügbaren Beorderungsdienstposten voraussetzt. Leider gebe es sie häufig nicht. Bartels: "Viele motivierte Reservisten, die gerne die geforderte Verpflichtung eingegangen wären, erhielten keine Angebote. Im jeweiligen Bereich gab es keine Verpflichtungsmöglichkeit mehr und ein zusätzlicher Bedarf an Verpflichtungsmöglichkeiten war auch nicht durch die Dienststelle nachgemeldet worden." Für viele Reservisten war auch eine fehlende Zustimmung ihres Arbeitgebers ein Problem. Der Bericht schlägt, wie schon 2015 vor, die Anreize auch für Arbeitgeber zu verbessern.
Zum vollständigen Bericht des Wehrbeauftragten geht es hier.
Zu einem Video-Interview des Deutschen Bundestages mit Hans-Peter Bartels geht es hier.
(dest / lima)
Bild oben: Wehrbeauftragter Dr. Hans-Peter Bartels
(Foto: Deutscher Bundestag / Studio Kohlmeier).