Beleidigung von Reservisten hatte Folgen für Studentin
Aufgrund der Anzeige leitete die Staatsanwaltschaft Jena Ermittlungen ein. In dieser Woche kam es zum Gerichtstermin vor dem örtlichen Amtsgericht. Der Richter machte gleich zu Beginn der Verhandlung deutlich, dass es Grenzen der freien Meinungsäußerung gebe. Diese seien mit dem genannten Zitat überschritten worden. Jemand anderes hatte zuvor das umstrittene Kurt-Tucholsky-Zitat "Soldaten sind Mörder" in Anführungszeichen und mit Quellenangabe aufs Pflaster geschrieben. Dies sei nach Ansicht des Richters in der Form nicht strafbar. Die Beschuldigte sei aber über diese zulässige Zitierung hinausgegangen. "Meine Kameraden und ich fühlten uns beleidigt. Wir setzen uns freiwillig für die Grundwerte aller Menschen ein. Dafür brauche ich mich nicht beleidigen zu lassen, denn die Menschenwürde muss für jedermann gewahrt bleiben", so Rasch.
Die Studentin gestand gegenüber dem Gericht ihr Fehlverhalten ein. Da sie nicht vorbestraft ist, einigten sich Staatsanwaltschaft, Beklagte und das Gericht auf 40 freiwillige soziale Arbeitsstunden. Dafür wurde das Strafverfahren eingestellt. Rasch ist zufrieden. Er sagt: "Das ist ein gutes Signal an alle aktiven Reservisten. Wir müssen uns nicht alles gefallen lassen. Ich empfehle jedem, dem ähnliches widerfährt, dass er sich nicht passiv verhält, sondern aktiv und freundlich das Gespräch mit Kritikern sucht und im Einzelfall über eine Anzeige nachdenkt."
Detlef Struckhof
Bild oben: Beweisfoto für die Beleidigung, die
sich Reservisten und aktive Soldaten nicht gefallen
lassen brauchen (Foto: Joscha Rasch).
Hier das Beweisbild mit der Beleidigung
anklicken zum Vergrößern (Foto: Joscha Rasch).