Besoldungserhöhung für Soldatinnen und Soldaten
Beschluss im Bundestag
Am 29. Mai beschloss der Bundestag die Besoldungserhöhung für Soldatinnen und Soldaten im Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009. Auf Grundlage des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst vom 31. März 2008 wurden die Ergebnisse am 5. Mai vom Bundeskabinett unverändert auf Beamte und Soldaten übertragen.
Der VdRBw und der Bundeswehrverband sprachen sich bereits in der Vergangenheit für die Wehrsolderhöhung aus. Der Präsident des Reservistenverbandes, Ernst-Reinhard Beck MdB, hat sich nachdrücklich für die Erhöhung des Wehrsoldes eingesetzt: "Leistung muss sich lohnen. Das muss auch für die Soldaten der Bundeswehr gelten". Die Dienstzeitbelastung hatte in den vergangenen Jahren stark zugenommen, die Anforderungen waren gestiegen, dennoch wurde der Wehrsold der Bundeswehrsoldaten nicht angehoben. Mit der nun beschlossenen Besoldungserhöhung für Soldatinnen und Soldaten wird eine angemessene Entlohnung sichergestellt.
Der Beschluss besagt: Das Grundgehalt wird um einen Sockelbetrag von 50 Euro aufgestockt. Daneben gibt es eine lineare Erhöhung um 3,1 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2008 und eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent zum 1. Januar 2009. Darüber hinaus wird eine Einmalzahlung in Höhe von 225 Euro gewährt, die auch den Soldatinnen und Soldaten im Ruhestand gezahlt wird. Lediglich hinsichtlich den Versorgungsbezügen sieht der BundeswehrVerband noch notwendigen Handlungsbedarf, da die Abflachung auf 71,75 Prozent des früheren Gehalts vorangetrieben werden soll.