Bundesrat stimmt W 6 zu
Die Regelung tritt am 1. Dezember in Kraft, gilt somit also erstmals für die Dienstleistenden, die am 1. Juli eingzogen worden sind – wir berichteten. Der Zivildienst kann nun freiwillig um drei bis sechs Monate verlängert werden. Die Länder appellieren an die Bundesregierung, sie an weiteren Strukturüberlegungen der Bundeswehr zu beteiligten. Dazu gehörten insbesondere die Planungen über mögliche Schließungen von Bundeswehrstandorten, heißt es in einer gefassten Entschließung.
(dest)