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Bundesseminar lenkt Fokus auf Innere Sicherheit




Der Einsatz der Bundeswehr im Innern wird in Deutschland kontrovers und oft emotional diskutiert. Historisch begründet sind diesem Einsatz unserer Streitkräfte enge Grenzen gesetzt. Bedrohungen wie der internationale Terrorismus und hybride Konflikte haben die Sicherheitslage verändert.

Ist damit eine Erweiterung der Einsatzmöglichkeit unserer Streitkräfte notwendig geworden? Welche Voraussetzungen müssten dazu geschaffen werden? Diesen Fragen widmeten sich die Teilnehmer des Bundesseminars für Sicherheitspolitik in Erfurt unter der Leitung von Christian Faul, Vizepräsident für Sicherheitspolitische Bildung: "Es ist wichtig, dass wir uns wie hier ressortübergreifend mit der Sicherheit unseres Landes auseinandersetzen, dass wir Verfassungsrechtler und Praktiker an einen Tisch bringen."

Dr. Roman Schmidt-Radefeldt vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages näherte sich dem Thema auf Basis der rechtlichen Grundlagen. Seine Bilanz: "Die zuweilen emotional aufgeladene, öffentliche Diskussion über den Einsatz der Bundeswehr im Innern geht ein stückweit an der Realität vorbei." Denn nur im Falle eines Notstandes kann die Bundeswehr über Artikel 87a, Absatz 4 des Grundgesetzes im Inland zum Einsatz kommen. Über Artikel 35 ist außerdem die Amtshilfe möglich, bei der die Bundeswehr jedoch unterhalb der Einsatzschwelle unterstützend tätig wird.

Von den Nachbarn lernen
Ähnlich verhält sich das auch bei unseren Nachbarn in Österreich und der Schweiz. Der Blick zu den Nachbarn ist gerade deshalb interessant, weil sie durch die ebenfalls föderale Struktur vergleichbare Voraussetzungen mit sich bringen, sich jedoch in Größe und Bevölkerungszahl deutlich von Deutschland unterscheiden. Generalmajor a.D Andreas Bölsterli stellte die Rahmenbedingungen für Einsätze der Schweizer Armee im eigenen Land vor: "Die Verantwortung für die Innere Sicherheit liegt bei den Kantonen, hier bei der Polizei." Da es in der Schweiz keine Bundespolizei gibt, kann ein Krisenstab dann zunächst bei den Nachbarkantonen Unterstützung anfordern, in letzter Instanz aber auch bei der Armee. In Österreich, wo es die Wehrpflicht noch gibt, ist der Einsatz im Inland auf ähnliche Weise in der Verfassung verankert, dazu jedoch deutlich detaillierter gesetzlich geregelt, z.B. innerhalb des Militärbefugnisgesetzes. Darüber berichtete Generalmajor Friedrich Schrötter.

Workshops liefern handfeste Ergebnisse für die sicherheitspolitische Arbeit
Nach dem verfassungsrechtlichen Input fanden sich die Seminarteilnehmer in drei Workshops zusammen. Das Ziel: Die konkrete Formulierung von Impulsen für die sicherheitspolitische Arbeit des Verbandes. Das gelang. "Die rechtlichen Grundlagen sind im Wesentlichen ausreichend, hier bedarf es lediglich noch einer Nachschärfung im Detail, z.B. in der Luftsicherung und im maritimen Bereich, wo die polizeilichen Führungs- und Einsatzmittel schlichtweg nicht ausreichen", fasste Michael Hasenbeck zunächst die verfassungsrechtliche Auswertung der Arbeitsgruppe zusammen.

Auch in der Betrachtung der historischen Entwicklungen kam die Arbeitsgruppe um Michael Bahr zu dem Schluss, dass die grundlegenden Mechanismen, die unsere Streitkräfte in der Gesellschaft verankern, gut und ausreichend sind. "Nehmen wir nur die Innere Führung oder das Leitbild des Staatsbürgers in Uniform: Die Bundeswehr ist fest an unsere gesellschaftlichen Werte gebunden, sie ist fest mit der Gesellschaft verbunden." Durch die Aussetzung der Wehrpflicht jedoch fände der kontinuierliche Wissenstransfer in die Bevölkerung nicht mehr statt, damit nehme auch das Sicherheitsgefühl ab. "Um hier gegenzusteuern, stellen wir uns ein Handbuch vor, das Basis für die Vermittlung von Grundlagenwissen vor Ort ist", so Bahr weiter. Arbeitstitel: Das Handbuch Patriotismus in Deutschland. "Der Begriff lässt aufhorchen, doch er drückt nichts anderes aus, als Heimatliebe. Und unserer Heimat zuliebe wollen wir uns für die Wahrnehmung unserer Bundeswehr in der Gesellschaft einsetzen."

Podiumsdiskussion mit Vertretern aus Politik, Bundeswehr und Polizei
An die Arbeit in den Workshops schloss sich eine Diskussionsrunde mit Oberst Horst Busch, Chef des Stabes des Kommandos für Territoriale Aufgaben der Bundeswehr, Brigadegeneral Dr. Daniel Lätsch, der ehemalige Kommandant der Generalsstabsschule in der Schweiz, Rüdiger Lucassen, Abgeordneter für die AfD-Fraktion im Bundestag, Polizeidirektor Matthias Zacher und dem Mitglied des Thüringischen Landtages Christian Herrgott (CDU) an. Politik und "Praktiker" erklärten nun ihre Sicht auf die Fragen des ersten Seminartages und diskutierten die Ergebnisse. Ziel der Diskussion war dabei die Frage, ob die Sicherheitsarchitektur Deutschlands noch zukunftssicher ist. Einstimmigkeit herrschte auch hier darüber, dass der verfassungsrechtliche Rahmen für den Einsatz der Bundeswehr im Innern grundsätzlich ausreicht, um auch schwere Bedrohungslagen wie etwa große Terroranschläge bewältigen zu können.

Das bestätigte auch Polizeidirektor Zacher: "Es gibt ca. 300.000 Vollzugsbeamte in Deutschland, die im Fall einer Krise alles für diesen Fall zurückstellen. Zusätzlich gibt es ca. 16.000 Bereitschaftspolizisten und diverse Spezialkräftekommandos, die nur für solche Lagen aufgestellt worden sind. Die Bundeswehr sollte daher nur als ultima ratio herangezogen werden." Verbesserungsbedarf gebe es lediglich im Zusammenwirken der verschiedenen Kräfte, was nur in regelmäßigen Übungen sichergestellt werden könne.

"Deutschland ist gut gerüstet für die Herausforderungen unserer Zeit. Unsere Sicherheitsarchitektur ist stabil, hier gilt es einige wenige Grauzonen auszufüllen", bilanzierte Faul. "Woran wir vor allem arbeiten müssen, ist an der Vermittlung dieser Erkenntnis. Deshalb fasziniert mich die Idee des Handbuches, die ich aufnehme und in das Präsidium einbringen werde." Sein großer Dank ging an die Landesgruppe Thüringen, die bei der Ausrichtung des diesjährigen Seminars maßgeblich unterstützt hatte.

Nadja Klöpping / Florian Rode

Bild oben:
Das Bundesseminar für Sicherheitspolitik befasste sich in
diesem Jahr mit der Inneren Sicherheit Deutschlands.
(Foto: Nadja Klöpping)

Zweites Bild:
Generalmajor a.D Andreas Bölsterli.
(Foto: Nadja Klöpping)

Drittes Bild (v.l.n.r.):
Podiumsdiskussion mit
Oberst Horst Busch,
Brigadegeneral Dr. Daniel Lätsch,
Christian Herrgott MdL,
Rüdiger Lucassen MdB,
Polizeidirektor Matthias Zacher und
Moderator Michael Hasenbeck.
(Foto: Nadja Klöpping)

Bild unten:
Christian Faul, Vizepräsident
für Sicherheitspolitische Bildung.
(Foto: Nadja Klöpping)

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