Der Bundestag hat das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz beschlossen. Damit werden Einsatzgeschädigte und Hinterbliebenen besser abgesichert. Weitere Schwerpunkte sind die Vorverlegung des Stichtages der Anwendbarkeit und die erhöhte Berücksichtigung der Einsatzzeiten bei der Berechnung der Versorgung oder der gesetzlichen Rente.
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Krankentransport in Afghanistan
(Foto: Bundeswehr/ Timmermann-Levanas via flickr.com)