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Bundestag diskutiert Wehrrecht




Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften (16/7955)
Am Donnerstag, dem 10. April 2008, entschieden die Abgeordneten über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung wehrrechtlicher und anderer Vorschriften (16/7955). Dieser soll angesichts eines sich wandelnden Anforderungs- und Aufgabenprofils der Bundeswehr die Grundlage für eine Anpassung und Modernisierung des Wehrrechts schaffen. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fordern in einem eigenen Antrag, Wehrpflichtige in Studium und Ausbildung vollständig vor einer Einberufung zu schützen (16/8044). Die Fraktion kritisiert, dass laut Regierungsentwurf künftig Wehrpflichtige in dualen Studiengängen ebenso eingezogen werden können wie Wehrpflichtige in Meister-, Fachwirt- und Technikerausbildungen. Sie fordert die Bundesregierung auf, noch in diesem Jahr einen "Stufenplan zum Ausstieg aus der Wehrpflicht" vorzulegen.
Auch für Reservisten in ihrer besonderen Rolle sind Gesetzesänderungen vorgesehen
Bislang können gediente Wehrpflichtige im Ausland nur im Rahmen einer besonderen Auslandsverwendung oder im Rahmen einer Wehrübung einberufen werden. Dies war, wenn Eile geboten war – etwa bei Erdbeben oder Flutkatastrophen – nicht immer sofort zu erwirken. Im Bereich der zivil-militärischen Zusammenarbeit soll es für die Beauftragten (Reservisten) künftig einen Einberufungsbescheid für die Hilfeleistung im Innern geben.
Auch Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt werden berücksichtigt. So soll das zeitaufwändige Verfahren der Unabkömmlichkeitsstellung durch einen einfachen Verwaltungsakt (Zurückstellungstatbestand) der Wehrersatzbehörde erleichterte werden.
Zum im Bundestag verabschiedeten Wehrrechtsänderungsgesetz erklärt der Abgeordnete und Präsident des Reservistenverbandes Ernst-Reinhard Beck:
"Mit dem jetzt verabschiedeten Wehrrechtsänderungsgesetz hat der Gesetzgeber unnötige bürokratische Hürden für Reservisten abgebaut. Künftig können Angehörige der Reserve auf freiwilliger Grundlage auch zu vorbereitenden Übungen einberufen und im Falle einer Katastrophe unverzüglich eingesetzt werden – was bisher einen längeren Papierkrieg nach sich zog. Diese Regelung gilt auch für die Teilnahme an humanitären Hilfsmaßnahmen im Ausland, wie bei Flut- und Erdbebenkatastrophen.
Bisher konnten Reservisten nur im Rahmen einer besonderen Auslandsverwendung als helfende Hand agieren. Dies machte einen Kabinettsbeschluss notwendig, der trotz der gebotenen Eile nicht immer sofort zu erwirken war. Diese Vereinfachung begrüße ich für die Reservisten ausdrücklich." 

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