Soldaten des Kommandos Spezialkräfte, die Munition von der Bundeswehr entwendet haben, konnten diese offenbar ohne straf- oder dienstrechtliche Konsequenzen wieder zurückgeben. Das betrifft mindestens den Zeitpunkt Anfang 2020, wie im Gerichtsprozess gegen den ehemaligen KSK-Soldaten Philipp Sch. bekannt wurde. taz.de