Sol­da­ten des Kom­man­dos Spe­zi­al­kräf­te, die Mu­ni­ti­on von der Bun­des­wehr ent­wen­det haben, konn­ten diese of­fen­bar ohne straf- oder dienst­recht­li­che Kon­se­quen­zen wie­der zu­rück­ge­ben. Das be­trifft min­des­tens den Zeit­punkt An­fang 2020, wie im Ge­richts­pro­zess gegen den ehe­ma­li­gen KSK-Sol­da­ten Phil­ipp Sch. be­kannt wurde. taz.​de