Das Leistungsabzeichen 30-mal abgelegt
Das bedeutet, dass Hammer dafür zum 30. Mal die Bedingungen erfolgreich erfüllt hat. Hammer gibt sich jedoch bescheiden. Der 54 Jahre alte Oberst der Reserve sagt: "Im Prinzip ist das kaum mehr, als einmal jährlich die IGF-KLF-Bedingungen abzulegen." Unrecht hat Hammer nicht, denn die IGF-KLF-Bedingungen sollen tatsächlich von jedem aktiven Soldaten und beorderten Reservisten einmal jährlich nachgewiesen werden.
Hier geht es zu den Bedingungen für das Leistungsabzeichen (Auszug aus der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 "Anzugsordnung für die Soldaten der Bundeswehr". Der hier veröffentlichte Auszug unterliegt nicht dem Änderungsdienst der Bundeswehr, gibt den Stand vom 11. November 2016 wieder.)
(dest)
Bild oben: Generalmajor Thorsten Poschwatta,
Stellvertreter des Befehlshabers des Einsatzführungskommandos
der Bundeswehr (rechts), verleiht Oberst der Reserve
Martin Hammer das Leistungsabzeichen mit der
Wiederholungszahl 30 (Foto: Marc Tessensohn).
Bild unten: Das Abzeichen für Leistungen im Truppendienst
– kurz Leistungsabzeichen – mit der
Wiederholungszahl 30 (Fotoquelle: Martin Hammer).