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Debattenbeitrag: Wie steht die Bundeswehr zur Altersgrenze?

Soldat ist kein Beruf, sondern eine Berufung. Deshalb ist die Altersgrenze von 65 Jahren für viele Betroffene eine schmerzhafte Zäsur. Mit Vollendung des 65. Lebensjahres endet die Möglichkeit, aktiven Dienst in den Streitkräften zu leisten. Dieser Debattenbeitrag widmet sich dem hochemotionalen Thema möglichst nüchtern und fragt: Ist die allgemeine Altersgrenze noch zeitgemäß?

Grenzen sind nicht unüberwindbar, wie hier zu sehen am Point Alpha. Vielleicht gibt es bei der Frage der Altersgrenze in der Bundeswehr auch irgendwann Bewegung.

Foto: RK Nümbrecht

Die demografische Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland steht nicht mehr auf der Seite der Bundeswehr. Die Angehörigen der einst geburtenstarken Jahrgänge erreichen zunehmend die kritischen Altersgrenzen. Für die Bundeswehr sind damit die besonderen Altersgrenzen für Berufssoldatinnen und -soldaten einerseits und die allgemeine Altersgrenze für den Wehrdienst von 65 Jahren gemeint. Viele fühlen sich bei Erreichen der Altersgrenze im wahrsten Sinne des Wortes aufs Abstellgleis gestellt, insbesondere dann, wenn sie noch körperlich und geistig fähig wären, ihre Tätigkeit fortzusetzen. Warum gibt es Altersgrenzen bei der Bundeswehr und sind sie noch zeitgemäß? Dieser Beitrag zeigt, es ist kompliziert – eine sachliche Bestandsaufnahme eines emotionalen und hochpolitischen Themas.

Dieser Beitrag ist nach einem Gespräch mit einem Reservisten entstanden, der von der Altersgrenze von 65 Jahren betroffen ist. Die Redaktion kennt seinen Namen, Dienstgrad und zivilberuflichen Hintergrund, entspricht hier aber seinem Wunsch auf Anonymität. Dieser Reservist war jahrelang beordert und leistete regelmäßig Reservistendienst. Zudem engagiert er sich seit Jahren in der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit. Er nahm an Dienstlichen Veranstaltungen teil, leitete zum Beispiel Schießausbildungen. Als er 65 Jahre alt wurde, wollte er sein freiwilliges Engagement in den Streitkräften fortsetzen. Der Reservist sah nicht ein, seine Uniform einfach so an den Nagel zu hängen. Er strengte zwei Klagen am für seinen Wohnort zuständigen Verwaltungsgericht an, einmal gegen die Altersgrenze für Reservisten bei Dienstlichen Veranstaltungen und gegen die Altersgrenze zur Heranziehung zu einer Reservistendienstleistung.

„Ich habe an Hunderten Dienstlichen Veranstaltungen teilgenommen und einige zuletzt geleitet, immer ohne Beanstandung. Mit 65 Jahren werde ich plötzlich nicht mehr gebraucht. Warum eigentlich? Ich wollte erreichen, dass das Verwaltungsgericht das Bundesverfassungsgericht anruft, um zu überprüfen, ob die entsprechenden Paragraphen, die die Altersgrenze im Soldatengesetz betreffen, verfassungsmäßig sind“, erläutert der Reservist. Seine Klagen waren allerdings nicht erfolgreich. Enttäuschend sei aus seiner Sicht, dass es bei den Klagen keine inhaltliche Auseinandersetzung gegeben habe. „Ich hatte beantragt, die Verfassungswidrigkeit auf der Grundlage des Aspektes Altersdiskriminierung, Artikel 3 und Artikel 30 des Grundgesetzes, dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen“, sagt der Reservist. Die Klagen seien mit Argumenten abgelehnt worden, die er nicht nachvollziehen könne. Das Gericht habe angeführt, eine pauschale Lösung sei bei dem Thema Altersgrenze das einzig richtige. Sie diene als Schutzmechanismus für Arbeitnehmer. Denn mit steigendem Alter steige die Unfallgefahr.

Symbolbild: Was ist die rechtliche Komponente bei der Altersgrenze? (Quelle: pixabay)

Die Richter hätten sich sehr viel Mühe gegeben, eine aus seiner Sicht unrichtige Entscheidung zu begründen, sagt der Reservist. Er hätte es begrüßt, wenn sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage der Altersgrenze beschäftigt hätte. Der Reservist ist sich sicher, dass es sich bei der allgemeinen Altersgrenze von 65 Jahren bei der Bundeswehr um eine Diskriminierung aufgrund des Alters handele. Er sitze heute noch täglich im Büro hinter seinem Schreibtisch und übe seinen Zivilberuf aus. „Es gibt Berufe wie Notar, Landrat oder Politiker, für die es überhaupt keine Altersgrenze gibt und wo die Tätigkeit durchaus stressig und belastend sein kann“, argumentiert der Reservist.

Das Merkmal Altersdiskriminierung ausgeklammert

Würde so eine sachliche Argumentation juristisch bestehen? Was sagt das Recht? Ein Blick auf das europäische und deutsche Recht zeigt, dass die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie (Rahmenrichtline 2000/78 EG) mit den Paragraphen 18 und 19 Ausnahmen zum Verbot der Altersdiskriminierung für Streitkräfte und Polizei zulässt. Der deutsche Gesetzgeber nimmt diese Ausnahme wahr und beruft sich bei der Festlegung der Altersgrenzen pauschal darauf, dass diese den Zweck haben, die Schlagkraft und Einsatzfähigkeit der Streitkräfte zu wahren. Interessant ist aber, dass die Festlegung der Altersgrenze nicht näher erläutert und begründet wird. Es wird zum Beispiel allein aufgrund des Alters ausgeschlossen, dass Berufssoldaten nach Vollendung des 62. Lebensjahres und Reservisten nach 65, weiterhin Dienst in den Streitkräften verrichten können. Das Merkmal Alter wird nicht mit körperlichen und geistigen Anforderungen verknüpft, die es zu erfüllen gilt.

Dabei haben sich die Tätigkeiten in den Streitkräften gewandelt. Es gibt zwar diejenigen Soldaten, die körperlich und geistig schwere Arbeit als Infanteristen, als Piloten, Waffenbediener oder Mechaniker verrichten und wo eine Altersgrenze logisch und sinnvoll erscheint. Es gibt aber auch Soldaten, die ausschließlich im Stabsdienst Büroarbeit verrichten oder Tätigkeiten ausüben, wo im Vergleich dazu im zivilberuflichen Leben die Arbeitnehmer erst mit 67 Jahren in Rente gehen würden. Macht es sich der Gesetzgeber hier zu einfach? Müsste nicht stärker differenziert werden, welche Tätigkeiten bis zum gesetzlichen Rentenalter ausgeführt werden könnten und welche Tätigkeiten von der legitimen Ausnahme gedeckt sind, die zum Zweck hat, die Schlagkraft und Einsatzfähigkeit der Streitkräfte zu bewahren?

Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass es nicht immer per se Altersgrenzen im Militär gab, sagt Dr. Kirstin Gramß-Siegismund. Sie hat ein Buch über das Thema Altersgrenzen in der Bundeswehr geschrieben. Wenn sich die Bundeswehr jede einzelne Soldatin oder jeden Soldaten anschauen und prüfen würde, ob sie oder er noch dienstfähig wäre und wenn ja, in welcher Verwendung, bedeute dies einen riesigen Verwaltungsaufwand. Das wäre zwar gerecht, aber der bürokratische Aufwand und die Kosten, die damit verbunden wären, würden nicht im Verhältnis zum Nutzen stehen. Die bestehenden Altersgrenzen dienen also einer gewissen Erleichterung, erläutert die Juristin.

Die Rente: Parteipolitisch ein heißes Eisen

Die Rente ist eine historische Errungenschaft. Sie geht zurück auf die Sozialgesetze unter Reichskanzler Otto von Bismarck. Das 1889 verabschiedete Gesetz zur Invaliditäts- und Alterssicherung legte als Altersgrenze das 70. Lebensjahr fest, ab dem eine Altersrente ausgezahlt wurde. In dessen Genuss kamen Wenige, da die durchschnittliche Lebenserwartung bei 50 Jahren lag. Noch während des Ersten Weltkrieges im Jahr 1916 erkämpften die Gewerkschaften den Rentenanspruch ab dem 65. Lebensjahr. Die Gewerkschaften setzten und setzen sich nach wie vor dafür ein, dass Menschen im Alter sicher und mit Würde leben können. Dabei geht es immer um die Fragen nach dem Renteneintrittsalter und nach der Höhe der Bezüge.

Über die Jahrzehnte haben sich die Berufsbilder und Tätigkeiten gewandelt. Diese Entwicklung ist ebenfalls in den Streitkräften nachzuvollziehen. Früher war die körperliche Belastung für Soldaten in vielen Bereichen eine andere als das heute der Fall ist. „Wir haben heute Verwendungen, die diese körperlichen Anstrengungen nicht mehr voraussetzen. Zum Beispiel in der Bundeswehrverwaltung kann es theoretisch dazu kommen, dass sich Zwillingsbrüder am Schreibtisch gegenübersitzen. Der eine ist Berufssoldat und muss mit 62 in Pension gehen. Der andere führt dieselbe Tätigkeit aus und arbeitet als ziviler Angestellter bis 67 weiter. Angesichts dessen kann man sich schon die Frage stellen, ob die Erleichterungsbetrachtungen bezüglich der Altersgrenzen noch Bestand haben“, argumentiert Kirstin Gramß-Siegismund.

Symbolbild. Ein älterer Mann an einem Arbeitsplatz im Büro. (Quelle: Adobe KI)

Die Frage nach der Altersgrenze ist ein Aspekt der Personalplanung in der Bundeswehr. Die Streitkräfte passen sich bereits an. Das Durchschnittsalter der Zurruhesetzung für Berufssoldaten ist in den Jahren 2019 bis 2021 von 56,86 auf 57,49 gestiegen. Nach Angaben der Bundesregierung wird sich das Durchschnittsalter bis 2025 weiter leicht auf 57,57 Jahre erhöhen. Der Personalmangel setzt der Truppe zu. Die demographische Entwicklung tut ihr übriges.

Vor diesem Hintergrund erscheint es logisch, über eine Anhebung der Altersgrenzen nachzudenken. Bei bestimmten Tätigkeiten, zum Beispiel im Stabsdienst oder im Bereich Cyber- und Informationsraum, sei es durchaus denkbar, die Altersgrenze in der Bundeswehr an das zivile Niveau anzupassen. Dagegen würde rein rechtlich nichts sprechen, meint Gramß-Siegismund.

Obwohl der Schritt logisch klingt, ganz so einfach ist es in der Praxis nicht. Die Frage nach den Altersgrenzen in der Bundeswehr ist hochpolitisch – und hochemotional. Sie betrifft nicht nur die Bundeswehr, sondern den öffentlichen Dienst allgemein. Insofern sei eher damit zu rechnen, dass die Bundeswehr in der Frage tätig wird, wenn der Gesetzgeber diese für den Bund insgesamt angehe, vermutet Kirstin Gramß-Siegismund. Parteien und politische Verbände verteidigen seit Jahren ihre Positionen und Errungenschaften beim Thema Rente und Pension, auch vor dem Hintergrund, ihre Wählerschaft beziehungsweise Interessengruppe nicht zu verschrecken.

Rollenverteilung für LVBV-Szenario unklar

Aber nicht nur politisch wäre ein dickes Brett zu bohren. Die Frage nach den Altersgrenzen betreffe den gesamten Personalkörper der Bundeswehr, in dem jedes Zahnrad bei den Laufbahnen und Verwendungen ineinandergreifen müsse. Es bräuchte dann einen anderen Personalkörper mit einer anderen Planung und einem anderen Aufbau der Verwendungen. Zudem stelle sich die Frage, was in einem Szenario der Landes- und Bündnisverteidigung mit Soldatinnen und Soldaten geschehen würde, wenn sie über 65 Jahre alt wären und bis 67 dienen würden. Es stelle sich dann die Frage, an welcher Stelle diese Soldaten in einem Spannungs- und Verteidigungsfall eingesetzt werden können, deutet Gramß-Siegismund an. „Das würde eine immense Arbeit an Planung bedeuten, was für ein großes Gebilde wie die Bundeswehr schwierig wird“, sagt sie.

Hinzu kommt, dass die Bundeswehr erst jetzt anfängt, ihr militärisches und ziviles Personal dahingehend zu untersuchen, welche Rolle jedem Einzelnen im Spannungs- und Verteidigungsfall zukommt. Dahinter steht unter anderem die Frage, ob ein Stabsdienstsoldat im Fall der Fälle zur kämpfenden Truppe befohlen werden muss oder ob seine Tätigkeit am Schreibtisch schon entscheidend ist. Bevor diese Rollenverteilung nicht klar ist, erscheint es nicht sinnvoll, die Planungen durch die zusätzliche Variable ‚höhere Altersgrenze‘ zu verkomplizieren. Ein ähnliches Argument lieferte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung, Thomas Hitschler, am 16. Februar 2022 im Bundestag. Er betonte, dass eine querschnittliche Anhebung der Altersgrenzen in den Streitkräften nicht automatisch zu einer Erhöhung der personellen Einsatzbereitschaft führe. Es würde zwar kurzfristig mehr Personal zur Besetzung von Dienstposten zur Verfügung stehen, allerdings seien Vakanzen in den hochspezialisierten und körperlich anspruchsvollen Bereichen weiterhin absehbar.

Passt hier gut ins Bild: Motiv aus der imagekampagne des Reservistenverbandes vom Herbst 2024. (Quelle: glow)

Zudem würde eine Erhöhung der Altersgrenzen die Alterung des Personalkörpers beschleunigen, was auf die Dauer dem Ziel der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte aufgrund der besonderen physischen und psychischen Anforderungen des Soldatenberufs nicht gerecht werden würde. „Durch längere Personalbindung erführe überdies das Bestandspersonal eine deutliche Attraktivitätsminderung durch Verwendungsstaus im Hinblick auf Förderung und der damit verbundenen Beförderung sowie geringe Übernahmequoten für Berufssoldaten“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär. Was bleibt nun übrig? Den Druck auf den Gesetzgeber durch den Klageweg erhöhen?

Juristin Gramß-Siegismund bezeichnet dieses Vorgehen als schwierig. Wenn ein Bundesgesetz schon jahrzehntelang bestehe, spreche es im Allgemeinen für dessen Gültigkeit, sagt sie. Wenn bei der Frage der Altersgrenzen eine pauschale Lösung aufgrund der politischen und praktischen Bedingungen nicht vorstellbar sei, könne es sinnvoll sein, verstärkt über Einzelfallausnahmen nachzudenken.

Reservistenverband für Kappung der Altersgrenze

Das Festhalten an der Altersgrenze ist für den Reservistenverband keine Option. Das lässt dessen Präsident, Oberst d.R. Professor Dr. Patrick Sensburg, durchblicken: „Um verteidigungsfähig zu sein, brauchen wir in einer modernen Gesellschaft auch die Ü65er.“ Er verweist auf eine Initiative der Ampel-Koalition, die in mehreren erweiterten Berichterstattergesprächen im Bundestag diskutiert wurde. Insbesondere die FDP schlug damals unter dem Titel „Höchstalter der Reserve abschaffen” vor, das Reservistengesetz zu ändern, die Altersgrenze zu kappen und stattdessen die Kriterien Freiwilligkeit und gesundheitliche Eignung als maßgebliche Voraussetzungen für einen Reservistendienst festzulegen.

Dass Reservisten, die sich mit mehr als 65 Jahren noch freiwillig in der Bundeswehr engagieren wollen, dazu die Möglichkeit nicht verwehrt wird, dafür setzt sich der Reservistenverband seit Jahren ein. „Unser Verband bedauert daher sehr, dass das Vorhaben letztlich nicht weiterverfolgt wurde, da man befürchtete, dass dies auch eine Debatte um die Altersgrenze der aktiven Soldaten auslösen könne. Dass dies aber zwei völlig unterschiedliche Lebensbereiche sind, nämlich Beruf auf der einen und auf der anderen Seite Ehrenamt, scheint Vielen nicht klar zu sein”, betont Sensburg. Er will daher nicht aufgeben und nach der kommenden Bundestagswahl einen neuen Anlauf starten. Der Reservistenverband sieht die Frage nach der Altersgrenze für Reservisten unabhängig von den besonderen Altersgrenzen für aktive Soldatinnen und Soldaten.

Oberst d.R. Prof. Dr. Patrick Sensburg, Präsident des Reservistenverbandes. (Foto: Nadja Klöpping)

Reservistendienst ist freiwillig. Dieses freiwillige Engagement der Ü65-Reservisten abzulehnen, wäre nicht nur das falsche Signal, sondern auch strategisch fragwürdig. Angesichts der demographischen Entwicklung und in Zeiten von Fachkräftemangel sind es eben die geburtenstarken Jahrgänge der so genannten Boomer-Generation, die entsprechend ihrer körperlichen und geistigen Fitness in Krisenzeiten zur Verfügung stehen würden. Bei den Flutkatastrophen der vergangenen Jahre und in der Corona-Pandemie, bei der sich Tausende von Reservisten freiwillig gemeldet haben, um zu helfen, haben sich Reservisten und lebensältere Kameraden im Dienst tadellos bewährt. Wer dienen möchte, sollte nach körperlicher und geistiger Fitness sowie nach seinen fachlichen Qualitäten beurteilt werden.

„Es geht nicht um den Infanteristen, sondern um erfahrene IT-Experten, sachkundige Logistiker, medizinisches Fachpersonal, Juristen etc. Die Bundeswehr darf das Wissen der lebensälteren Reservisten nicht ignorieren, schon gar nicht beim Wiederaufbau von Strukturen der Landes- und Bündnisverteidigung”, macht Sensburg deutlich. Die ehemaligen Wehrdienstleistenden (15 Monate), damalige Zeit- und Berufssoldaten haben nicht nur eine Vorstellung davon, wie die Bundeswehr heute aussieht. Sie kennen noch die Strukturen von früher. Bei bestimmten Fragen muss die Bundeswehr das Rad nicht zurückdrehen, sollte es aber auch nicht komplett neu erfinden.

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