Disziplinarverfahren gegen Oberst Klein
Hintergrund ist vermutlich ein Einsatzbefehl Kleins in Kundus am 4. September 2009. Damals forderte er Luftunterstützung der US-Amerikaner an, um zwei von den Taliban gekaperte Tanklastzüge zu bombardieren. Es sollen dabei bis zu 142 Menschen getötet worden sein – darunter zahlreiche Kinder. Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe hatte im April dieses Jahres ein Ermittlungsverfahren wegen eines möglichen Kriegsverbrechens eingestellt – wir berichteten. Nun soll der Inspekteur des Heeres wegen des Verdachts auf ein Dienstvergehen ermitteln lassen.
Bild: Oberst Georg Klein
(Foto: Andrea Bienert, Bundeswehr)