„Dresdner Erlass“ stärkt Stellung des Generalinspekteurs
Der Generalinspekteur ist nach dem "Dresdner Erlass" truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldaten in den Streitkräften und Teil der Leitung des Ministeriums, berichtet neben anderen Zeitungen die Frankfurter Allgemeine. Die Inspekteure der Teilstreitkräfte sollen außerhalb der Ministeriumsstrukturen für die Führung von Heer, Luftwaffe, Marine, Streitkräftebasis und Sanitätsdienst verantwortlich sein.
Mit diesem "Dresdner Erlass" setzt de Maizière die Tradition der früheren Minister Helmut Schmidt und Peter Struck fort, die mit dem "Blankeneser Erlass" (1970) beziehungsweise dem "Berliner Erlass" (2005) versucht hatten, die Zuständigkeiten des Generalinspekteurs vor allem gegenüber den Teilstreitkräften zu stärken.
Bild oben:
Generalinspekteur Volker Wieker spricht beim Festakt
zum 100.Geburtstag von General Ulrich de Maizière, sein
Amtsvorgänger als Generalinspekteur ( 1966-1972).
(Foto: Bundeswehr/Mandt via flickr.com)