Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung
Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz setzt den fehlenden Baustein für eine umfassende Versorgung von Soldaten, Beamten und Angestellten des Bundes, das dem erhöhten Risiko bei Auslandseinsätzen Rechnung trägt.
Ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte: Durch das Einsatzversorgungsgesetz hat der Bundestag schon 2004 eine angemessene finanzielle Versorgung von Soldatinnen und Soldaten sichergestellt, die im Auslandseinsatz verletzt und in ihrer Erwerbsfähigkeit stark beeinträchtigt wurden. Betroffene wollen aber häufig weiter am Erwerbsleben teilnehmen. Sie erhalten jetzt einen Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung.
Schutzzeit
Die so genannte Schutzzeit dient der gesundheitlichen Wiederherstellung der Betroffenen und ihrer beruflichen Qualifizierung. In dieser Zeit dürfen sie nicht gegen ihren Willen wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden. Um Beeinträchtigungen des Werdeganges zu verhindern, sollen Einsatzgeschädigte auch in der Schutzzeit in Personalauswahlentscheidungen einbezogen und befördert werden können.
Anspruch auf Qualifizierung
Geschädigte erhalten einen Anspruch auf die erforderliche berufliche Qualifizierung, um eine Weiterbeschäftigung beim Bund oder die Eingliederung in das Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.
Wehrdienstverhältnis besonderer Art
Soldaten und Soldatinnen, deren reguläre Dienstzeit noch während der Schutzzeit enden würde, sollen in ein so genanntes "Wehrdienstverhältnis besonderer Art“ eintreten und ihre Ansprüche so behalten.
Anspruch auf Weiterbeschäftigung
Bei einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent erhalten die Geschädigten einen Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung als Berufssoldat, Beamter auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beim Bund.
Geltungsbereich
Das Gesetz wird auch auf Einsatzgeschädigte, die ihren Einsatzunfall zwischen dem 1. Dezember 2002 und dem Inkrafttreten des Gesetzes am 18. Dezember 2007 erlitten haben, und sich noch im Dienst befinden, angewendet werden.