Einsatz der Bundeswehr im Innern
Erneute Diskussion um den Einsatz der Bundeswehr im Innern
Am 5. Oktober hatte sich der Koalitionsausschuss darauf verständigt, den Artikel 35 des Grundgesetzes, der die Amtshilfe bei Katastrophen regelt, zu ergänzen. Zwei weitere Absätze sollten hinzugefügt werden. Das Thema war in der Großen Koalition von Anfang an umstritten gewesen, die ersten Proteste gab es bereits kurz nach Bekanntwerden der Einigung. Seit dem 14. Oktober ist die Diskussion nun neu entbrannt und laut Meldungen des Tages wird die SPD der geplante Änderung im Artikel 35 nicht zustimmen. Eine Einigung erscheint bis auf Weiteres unwahrscheinlich.
Der Schutz von Staat und Gesellschaft erfordert, die Synergien der verschiedenen Sicherheitsorgane zu nutzen.
Die Spitzen von CDU/CSU und SPD haben sich bei ihren Koalitionsgesprächen darauf verständigt, die Bundeswehr in Notfällen auch im Innern einzusetzen.
Der Präsident des Reservistenverbandes, Ernst-Reinhard Beck, MdB, begrüßte diese Entwicklung, der ein jahrelanges Tauziehen voran ging. "Das ist wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung, der längst überfällig war. Wir können vor der akuten asymmetrischen Bedrohung durch den internationalen Terrorismus nicht die Augen verschließen. Der Schutz von Staat und Gesellschaft erfordert, die Synergien der verschiedenen Sicherheitsorgane zu nutzen und sie ihren jeweiligen Fähigkeiten entsprechend optimal einzusetzen", so Beck.
Wenngleich man sich auch eine umfassendere Lösung vorstellen könne, habe die große Koalition doch ihre Funktionsfähigkeit bewiesen und sich auf eine Änderung des Grundgesetzes verständigt. Mit diesem Ansatz bleibe gesetzgeberisches Stückwerk und verfassungsrechtliche Fragwürdigkeit künftig hoffentlich erspart.
"Mit dieser Verständigung wird einer jahrelangen Forderung auch des Reservistenverbandes Rechnung getragen. Diese Einsicht begrüße ich mit Genugtuung", erklärte Beck.