Durch die Entscheidung der Bundesministerin, den Stichtag für die Verleihung von Einsatzmedaillen auf den 1. November 1991 vorzuverlegen, können nun auch alle Angehörigen des Einsatzes in Somalia eine Einsatzmedaille erhalten.
Da im Ministerium aus Datenschutzgründen keine Listen der Teilnehmer an der UNOSOM-II-Mission mehr verfügbar sind, erfolgt die Verleihung jedoch nur auf Antrag der Betroffenen. Um die Soldaten, die an diesem Einsatz teilgenommen haben, zeitgerecht über die Möglichkeit der Antragstellung zu informieren, werden derzeit die Erreichbarkeiten der einzelnen Teilnehmer ermittelt. Angehörige des Vorkommandos und des 1. Kontingentes sollten sich an Oberst a.D. Jürgen Eigenbrod wenden, Angehörige des 2. Kontingentes an Oberst a.D. Manfred Benkel.
Die neue Stichtagsregelung schließt auch die Einsätze in Ruanda und Kambodscha ein. Auch hier haben Ehemalige die Möglichkeit, den Antrag auf Verleihung der Einsatzmedialle zu stellen. Weitere Informationen auf bundeswehr.de.