Einsatzversorgung soll rückwirkend verbessert werden
Die beabsichtigten Verbesserungen der Einsatzversorgung sollen rückwirkend zum 1. Juli 1992 in Kraft treten. Darauf haben sich die Koalitionspartner CDU/CSU und FDP verständigt. Einer der Initiatoren des geplanten Gesetzes ist der Bundestagsabgeordnete Christoph Schnurr von der FDP. Selbst Reserveoffiziersanwärter, weiß er, worauf es bei einer guten Absicherung für Reservisten ankommt. Er sagt dem Reservistenverband: "Das Gesetz muss rückwirkend in Kraft treten, damit auch Reservisten, die schon in den ersten Balkan-Kontingenten gedient haben, Ihre Ansprüche geltend machen können."
So ist nach den vorgelegten Planungen vorgesehen, dass es für die Zeiten eines Auslandseinsatzes eine verbesserte Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung geben soll. So zahlt sich auch für unversehrte Einsatzsoldaten das Engagement spätestens bei der Altersrente aus. Eine Maßnahme, die vom Reservistenverband äußerst positiv bewertet wird.
Schnurr geht davon aus, dass "Reservisten zukünftig nicht mehr aus den Einsätzen der Bundeswehr wegzudenken sind." Deshalb sei es nicht hinnehmbar, dass zurzeit "eine Entlassung in die Sozialhilfe möglich ist, wenn sie Schaden an Leib und oder Seele genommen haben". Der Fahnenjunker der Reserve hält die Loyalität der Reservisten, die an besonderen Auslandsverwendungen teilnehmen für lobenswert. Er sagt: "Der Staat muss dies dankbar honorieren".
Wie berichtet, soll über den Gesetzentwurf im Herbst im Bundestag beraten und abgestimmt werden. Schnurr hofft, dass auch Teile der Opposition den Verbesserungen zustimmen werden. "Dann haben wir endlich eine gemeinsame Basis für aktive Soldaten und Reservisten für eine faire Behandlung."
Detlef Struckhof
Bild: Christoph Schnurr,
Bundestagsabgeordneter der FDP
(Foto: FDP)