Die vielleicht beste Nachricht des Sommers verbreitete sich Mitte August: Ab dem 1. Januar 2020 können Soldatinnen und Soldaten in Uniform kostenlos Bahnfahren. Darauf einigten sich das Bundesverteidigungsministerium, das Bundesverkehrsministerium, das Bundesinnenministerium, die Deutsche Bahn und die CSU im Bundestag, die die Initiative politisch angestoßen hatte.
Was für Soldatinnen und Soldaten gilt, gilt analog auch für Reservisten. Das bestätigte das Ministerium auf Nachfrage des Reservistenverbandes. Leisten Reservistinnen und Reservisten Dienst in den Streitkräften, können auch sie kostenlos mit der Bahn fahren. „Für die Dauer der Dienstleistung erhalten sie einen Truppenausweis, dazu ein weiteres Legitimationsdokument“, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums. In Verbindung mit der Uniform sei dies ein Dreiklang, der vor Missbrauch schützen soll.
Die Regelung im Detail
Ab dem 1. Januar 2020 können Soldatinnen und Soldaten in Uniform alle Züge der DB (Fernverkehr und DB Regio) für dienstliche und private Fahrten kostenfrei nutzen. Die Soldatinnen und Soldaten können über ein eigenes Buchungsportal ihre gewünschten Zugverbindungen frei wählen und mit einer digitalen Zugangsberechtigung ein Ticket lösen. Entsprechend können auch dies Reservistinnen und Reservisten während einer Reservistendienstleistung.
Die Vereinbarung gilt in allen Zügen der Deutschen Bahn AG in der zweiten Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse und eine Sitzplatzreservierung können kostenpflichtig hinzugebucht werden. Die Fahrtberechtigung besteht für die Soldatin oder den Soldaten in Uniform in Verbindung mit dem Truppenausweis, einem seitens der Bundeswehr ausgegebenen Legitimationsdokument sowie der durch den Soldaten oder die Soldatin kostenlos gebuchten Fahrkarte. Die DB erhält von der Bundeswehr eine pauschale Vergütung. Eine Evaluierung des Pauschalbetrages erfolgt regelmäßig.