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Gesetzesinitiative zur Abschaffung der Reservistenkordel




Was lange währt, wird endlich gut: Verteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen hat eine Gesetzesinitiative zur Abschaffung der Reservistenkordel auf den Weg gebracht. Dieser Schritt zeigt die hohe Wertschätzung der Ministerin für die Reserve.

Für zahlreiche Reservisten ist diese Nachricht ein Grund zur Freude. "Dass wir Reservistinnen und Reservisten zukünftig nicht mehr durch die Reservistenkordel von aktiven Soldatinnen und Soldaten zu unterscheiden sind, ist ein wichtiges äußeres Zeichen dieser Wertschätzung und ein klares Signal der Anerkennung unserer Leistungen als Reserve", freute sich Oberst d.R. Oswin Veith MdB, Präsident des Reservistenverbandes. "Auf politischer Ebene ist das ein großer Erfolg für die Reserve. Damit wird es auch äußerlich keine Unterscheidung mehr in Soldaten erster und zweiter Klasse geben."

Die Entscheidung, eine solche Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen, ist auch das Ergebnis beharrlicher Arbeit hinter den Kulissen. Im Zusammenhang mit ihrer Entscheidung hat von der Leyen in ihrem Berliner Amtssitz jüngst Verbandspräsident Veith die Reservistenkordel in einem symbolischen Akt von seiner Uniform abgenommen.

Deutscher Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen
Die Frage, die viele Reservisten nun bewegt: Kann ich meine Kordel nun auch abschneiden? Antwort: Nein. Noch nicht. Wie beschrieben handelt es sich zunächst um einen symbolischen Akt. Erst wenn der Deutsche Bundestag dem Gesetzesentwurf zugestimmt hat, kann die Kordel weg.

Aktuell dokumentiert die schwarz-rot-goldene Kordel, angebracht an der Schulterklappe, dass die Uniformträgerin oder der Uniformträger nicht in einem soldatischen Rechts- und Pflichtverhältnis steht. Leistet der Reservist seinen Dienst in den Streitkräften, ist die Kordel zu entfernen, danach ist sie aber wieder anzulegen. Bei der Marine ist ein "R" auf den Ärmel zu nähen, das bei der Ableistung eines Reservistendienstes zu entfernen ist.

Gesetz soll umgehend ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden
Für einen Großteil der Reservisten war die Kennzeichnungspflicht ein Ärgernis. "Das Bändchen ist Ausfluss deutscher Überbürokratisierung. Die Schulterklappe eines Fahnenjunkers der Reserve mit seinem silbernen Bändchen, dem Farbbändchen der Waffengattung und dem Reservistenbändchen sieht am Feldanzug aus wie die Sammlung von Freundschaftsbändchen am Handgelenk meines pubertierenden Sohnes", argumentierte beispielsweise der hessische Landesvorsitzende Oberst d.R. Volker Stein bereits vor zwei Jahren in der "loyal".  Und weiter: "Das Gesetz, dem dieser Unfug zugrunde liegt, kann man ändern."

Genau das geschieht nun. Das durch das Bundesministerium der Verteidigung auf den Weg gebrachte "Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr" enthält die zur Abschaffung der Reservistenkordel nötigen Änderungen des Reservistinnen- und Reservistengesetzes sowie der Uniformverordnung. Das Gesetz soll umgehend von der Bundesregierung in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden und in diesem Jahr in Kraft treten. Bis es soweit ist gilt also: Vorerst bleibt die Kordel dran!

Der Reservistenverband wird dann zeitgerecht informieren.

Wie positiv die Entscheidung der Ministerin aufgenommen wird, zeigen die Kommentare zu einem entsprechenden Instagram-Post.

(red) / (spe)

Bild oben:
In einem symbolischen Akt haben Verteidigungsministerin
Dr. Ursula von der Leyen und der Parlamentarische Staatssekretär
Dr. Peter Tauber dem Präsidenten des Reservistenverbandes,
Oberst d.R. Oswin Veith MdB, die Reservistenkordeln abgenommen.
(Foto: Bundeswehr/Steve Eibe)

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