Seit Oktober gibt es die Grundbeorderung (GBO). Der Start verlief erfolgsversprechend, wenngleich auf den ersten Metern noch etwas holprig. Welche Folgen sich daraus für die Planung der Reservistenstellen ergeben und wie es nun weitergeht, erläutert der Leiter des Kompetenzzentrums für Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr, Kapitän zur See Alexander Willutzki:
Der integrale Bestandteil der „Grundbeorderten“ spielt in der Landes- und Bündnisverteidigung eine besondere Rolle in der Ausplanung der Reserve. Mit der konsequenten Einbindung der aus dem aktiven Dienst ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten und des Pilotprojektes „Dein Jahr für Deutschland – Freiwilliger Wehrdienstes im Heimatschutz“ (FWD HSch) in die GBO, stehen für die auftragsorientierte Struktur der Reserve nicht nur Reservistinnen und Reservisten, sondern eben auch die für sie erforderlichen Stellen (StRes) zur Verfügung.
Denn der Schlüssel zum Erfolg, den Reservistendienst zur Inübunghaltung im Sinne der GBO durchzuführen, liegt in der Verfügbarkeit von „Übungstagen“. Hierfür wurde im Rahmen der Verteilung der StRes ein expliziter Vorhalt gebildet. Dieser soll gewährleisten, dass für die erwartete Anzahl von Reservistinnen und Reservisten, die nach Beendigung ihrer aktiven Dienstzeit in die GBO zur Inübunghaltung kommen, jeweils 14 Übungstage vorgehalten werden. Für Reservistinnen und Reservisten, die aus dem Pilotprojekt FWD HSch zur Inübunghaltung kommen, werden jeweils 30 Übungstage vorgehalten.
In Fortführung der bewährten Praxis werden die Beorderungstruppenteile dafür verantwortlich sein, zeitgerechte und langfristige Planungen für das Jahr 2022 vorzunehmen, um eine angemessene Verfügbarkeit, aber auch um einen zeitgerechten Abfluss der StRes sicher zu stellen. […]