In Uniform: Der Kamerad im Rollstuhl
Die neue Personalstrategie der Bundeswehr soll der "zunehmenden Individualisierung von Lebensläufen" Rechnung tragen. Entsprechend werden die Verwendungsvoraussetzungen zukünftig stärker dem tatsächlichen Anforderungsprofil der Stellen angepasst. Doch schon jetzt gilt: "Ein prinzipieller Ausschluss schwerbehinderter Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung als Soldatin oder Soldat besteht rechtlich nicht", so das Ministerium.
Verteidigung vor Gleichstellung
Aufgrund ihres Auftrages zur Landesverteidigung ist die Bundeswehr jedoch nicht verpflichtet, Menschen mit Behinderung bei der Einstellung von Soldatinnen und Soldaten zu berücksichtigen. Anders verhält es sich bei zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Gemäß dem Gleichstellungsgrundsatz werden Menschen mit Behinderung bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.
Wehrdienstbeschädigung und Einsatzunfall
Kommen Soldatinnen und Soldaten im Dienst zu Schaden, ist das Ziel der Bundeswehr, eine Weiterverwendung in der Truppe zu ermöglichen. Dies gilt auch dann, wenn diese fortan einer Behinderung unterliegen. "Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten werden bei Verwendungsentscheidungen in der Regel vorrangig berücksichtigt, oftmals werden durch die Personalführung sogar 'maßgeschneiderte' Lösungen gefunden, um das Potenzial dieser Menschen weiterhin nutzen zu können."
Wiedereinstellung und Reservistendienst
Auch das Leisten von Reservistendienst ist für Menschen mit Behinderung prinzipiell möglich, wenn die Anforderungen an den Dienstposteninhaber dies zulassen. "Der individuelle Grad und die Art der Behinderung werden also ausschlaggebend für die Möglichkeit zum Reservistendienst sein", heißt es dazu aus dem Ministerium. Gleiche Voraussetzungen gelten für den Antrag auf Wiedereinstellung in die Bundeswehr unter den Vorzeichen einer Behinderung.
Julian Hückelheim
Bild oben: Mehr als 1.300 Menschen
mit Behinderung tun in Uniform Dienst.
(Symbolbild: huck)