Wer als Reservist eine Liegenschaft der Bundeswehr betreten möchte, braucht dafür eigentlich nur seinen Reservistenausweis und den Personalausweis, bzw. Reisepass. Eigentlich. Aufgrund einer neuen Regelung zur Absicherung von Einrichtungen war es mancherorts vorgekommen, dass Reservistinnen und Reservisten der unbeschränkte Zutritt verwehrt worden war. Hier hat das Verteidigungsministerium nun Abhilfe geschaffen: Die entsprechende Regelung wurde angepasst und die bisherige Zugangsregelung bleibt bestehen. „Eventuelle notwendige Änderungen werden mit allen Beteiligten unter dem Leitgedanken abgestimmt, dass bei allen verständlichen Erfordernissen der Militärischen Sicherheit und des Wachdienstes unsere Reserve auch hier mitgedacht wird“, teilte das BMVg mit.
Wer einen Reservistenausweis beantragen kann und wie das Prozedere abläuft, hat die Bundeswehr hier erklärt.