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Kabinett beschließt bessere Versorgung von Einsatzsoldaten




Die Bundesregierung hat den von Verteidigungsminister Thomas de Maizière vorgelegten Entwurf eines Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes (EinsatzVVerbG) beschlossen. Es soll die Versorgung der Einsatzgeschädigten und der Hinterbliebenen verbessern.

Der in Federführung des Verteidigungsministeriums erarbeitete und mit den anderen Ressorts abgestimmte Gesetzentwurf dient der Umsetzung des am 7. Oktober 2010 vom Deutschen Bundestag angenommenen Antrages der Fraktionen von CDU/CSU und FDP, wonach – unbeschadet des bisher Erreichten – den im Einsatz versehrten Soldatinnen, Soldaten und Zivilbediensteten des Bundes sowie deren Hinterbliebenen die bestmögliche soziale Absicherung gewährt werden soll.

Zum Gesetzentwurf erklärt Verteidigungsminister de Maizière: "Ich begrüße die Gesetzesinitiative des Parlamentes ausdrücklich. Die entscheidende Verbesserung sehe ich darin, dass die Versorgung der Hinterbliebenen von Nicht-Berufssoldaten an die von Berufssoldaten angeglichen wird. Auch die Anhebung der einmaligen Entschädigung bei schweren Verwundungen im Einsatz von 80.000 auf 150.000 Euro stellt eine deutliche Verbesserung dar."

Stichtag auf 1. Juli 1992 vorverlegt
Weitere Schwerpunkte des Gesetzes sind die Vorverlegung des Stichtages der Anwendbarkeit des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes vom 1. Dezember 2002 auf den 1. Juli 1992 und die erhöhte Berücksichtigung der Einsatzzeiten bei der Berechnung der Versorgung oder der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ferner wird eine Lücke beim Schadensausgleich für ausgefallene Lebensversicherungen der Soldatinnen, Soldaten und Zivilbediensteten infolge der Anwendung der so genannten "Kriegsklausel" in den Versicherungsbedingungen geschlossen. Künftig wird die Auszahlung des Schadensausgleichs auch an eine juristische Person ermöglicht, etwa an eine Bank im Fall einer Finanzierung von Wohneigentum.

"Tragen der besonderen Fürsorgeverpflichtung Rechnung"

Verteidigungsminister de Maizière: "Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Der Leistungskatalog der Einsatzversorgung wird deutlich verbessert. Damit tragen wir unserer besonderen Fürsorgeverpflichtung für unsere Soldatinnen und Soldaten und unser Zivilpersonal im Auslandseinsatz noch stärker Rechnung." Der Gesetzgeber hat bereits in der Vergangenheit wiederholt auf die besonderen und sich wandelnden Gefährdungen der in Auslandseinsätzen verwendeten Personen reagiert. So wurden in den Jahren 1995 und 2004 wesentliche Verbesserungen der finanziellen Versorgungsleistungen im Falle einer gesundheitlichen Schädigung im Auslandseinsatz erreicht.

Im Jahr 2007 wurde das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz auf den Weg gebracht, das für Personal des Bundes auch nach einer schweren Verwundung im Auslandseinsatz berufliche Perspektiven eröffnet und unter Umständen einen Anspruch auf dauerhafte Weiterbeschäftigung beim Bund vermittelt.

Forderungen des Reservistenverbandes teilweise erfüllt
Das Verteidigungsministerium geht davon aus, dass der Deutsche Bundestag das Gesetz noch in diesem Jahr verabschieden wird. Ein entscheidender Punkt ist jedoch noch offen: Die Herabstufung des Schädigungsgrades von 50 auf 30 Prozent. Neben dem Reservistenverband wünscht sich das auch der Wehrbeauftragte Hellmut Königshaus. Im aktuellen Gesetzesentwurf wurde dies nicht berücksichtigt. Der Verband hatte zudem die Entschädigung für Lebensgemeinschaften und eine Erhöhung der Ausgleichszahlen für Reservisten gefordert, da diese über geringere Vordienstzeiten verfügen. Umgesetzt wurden die Forderungen nach erhöhten Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen, nach Zuschlägen bei der Rentenversicherung, nach Unfallhinterbliebenenversorgung für Reservisten und die Forderung nach der Ausweitung des Anwendungsbereiches des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (Stichtagsregelung).

Weitere Informationen

(red/spe)

Bild oben:
Bei einer Übung tragen Sanitäter einen
verwundeten Kameraden zum Hubschrauber.
(Foto: Bundeswehr/Trotzki via flickr.com)

Bild unten:
Verteidigungsminister Thomas de Maizière
spricht im Deutschen Bundestag.
(Foto: Bundeswehr/Bienert via flickr.com)

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