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Kabinett beschließt neuen Rahmen für die Gesamtverteidigung

Das Bundeskabinett hat die neuen Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung (RRGV) beschlossen. Die Überarbeitung dieser Richtlinien ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der nationalen Sicherheit. Die neuen Richtlinien lösen die RRGV von 1989 ab.

Symbolbild: Frauen und Männer von Bundeswehr und THW arbeiten gemeinsam - hier bei Bekämpfung von Hochwasser.

Foto: Bundeswehr/Ahrendt

gesamtverteidigung

Die neugefassten RRGV beschreiben die notwendigen Maßnahmen und Strukturen, um die Unabhängigkeit und Souveränität Deutschlands in Krisen- und Konfliktzeiten zu sichern. Die Rahmenrichtlinien stellen sicher, dass alle relevanten Akteure – von der Bundeswehr über die Hilfsorganisationen bis hin zu den Zivilschutzbehörden – ihre Rollen und Verantwortlichkeiten in Krisenzeiten klar erfüllen können.

Mit der Neufassung wird ein maßgeblicher Baustein geschaffen, um die in der Nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung beschriebene nötige Widerstandskraft für einen Konfliktfall zu entwickeln. Die zivile Verteidigung wird im Rahmen der Gesamtverteidigung grundlegend gestärkt und damit unter anderem auch die zivile und logistische Unterstützung für die Streitkräfte gesichert. Damit wird eine wesentliche Voraussetzung für die weitere Umsetzung des Operationsplans Deutschland geschaffen.

Wesentliche Neuerungen:

  • Bedrohungen aus dem Cyberraum und hybride Kriegsführung werden als Herausforderung der Landes- und Bündnisverteidigung in der Neufassung der RRGV beschrieben.
  • Die sicherheitspolitischen Interessen und der Leitgedanke der integrierten Sicherheit aus der Nationalen Sicherheitsstrategie haben in die Neufassung ebenso Eingang gefunden wie die Verteidigungspolitischen Richtlinien 2023.
  • Die Rolle Deutschlands als Bündnispartner der NATO hat sich verändert. Deutschland ist nicht mehr Frontstaat, sondern dient den verbündeten Streitkräften als Drehscheibe das Bündnis im Herzen Europas. Hierfür bedarf sie der umfassenden Unterstützung der zivilen Seite. Daher werden Unterstützungsmaßnahmen der zivilen Seite für die Bundeswehr im äußeren Notstand jetzt auf verbündete Streitkräfte erweitert.
  • Die veränderten Strukturen und Neuzuschnitte der Aufgabenwahrnehmung innerhalb der Bundeswehr sind aufgenommen.
  • Für den Zivilschutz ist u.a. die klare Aufgabendefinition, der Grundsatz des Doppelnutzens für Zivil- und Katastrophenschutz sowie die Mitwirkung der Hilfsorganisationen aus dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe (ZSKG) in die Neufassung eingeflossen.
  • Technische Weiterentwicklungen wie z.B. moderne Warnsysteme (Modulares Warnsystem, WarnApps, Cell Broadcast) oder auch die Nutzung von Geoinformationsdiensten beim Wetterdienst sind berücksichtigt.
  • Die zunehmende Privatisierung wesentlicher Versorgungsleistungen für die Gesamtverteidigung war nach dem Verzicht auf ehemals staatseigene Betriebe (z.B. Bahn, Post, Telekom) ebenfalls neu zu beschreiben. Entsprechend angepasste bzw. neue Rechtsgrundlagen, wie u.a. das Telekommunikationsgesetz, das Erdölbevorratungsgesetz sowie neue Gesetze im Bereich der Notstandsgesetzgebung wie das Ernährungssicherstellungs- und -Vorsorgegesetz sind berücksichtigt.

„Wir alle müssen unseren Beitrag leisten“

„Wir erleben derzeit eine verschärfte Bedrohungslage: Im Cyberraum, durch Drohnen über Bundeswehrliegenschaften, Desinformationskampagnen und klassische Sabotage. Es ist wichtig, dass wir gesamtstaatlich darauf reagieren. Deshalb stehen alle relevanten Ministerien in engem Austausch, und zwar dauerhaft“, sagte Verteidigungsminister Boris Pistorius. „Die Gesamtverteidigung Deutschlands ist eine Aufgabe, zu der wir alle unseren Beitrag leisten müssen, staatliche und zivile Institutionen sowie jeder und jede einzelne von uns. Wir brauchen eine resiliente Gesellschaft, die mit den Herausforderungen umgehen kann. Viele leisten schon jetzt sehr wertvolle Beiträge im THW, DRK oder als Reservistinnen und Reservisten bei der Bundeswehr. Ihnen gilt mein Dank. Für den militärischen Beitrag zur Gesamtverteidigung Deutschlands haben wir mit Expertinnen und Experten aus allen Bereichen der Bundeswehr in einer gemeinsamen Planungsgruppe aus Bund, Ländern und Kommunen sowie den Blaulichtorganisationen und der Wirtschaft den Operationsplan Deutschland entwickelt.“ Vereinfacht ausgedrückt wird dabei festgeschrieben, wer in welchem Krisenszenario welche Aufgabe zu übernehmen hat. Dieser Plan werde nun auf allen relevanten politischen und gesellschaftlichen Ebenen abgestimmt.

Die neuen Rahmenrichtlinien Gesamtverteidigung finden Sie hier: www.bmi.bund.de/RRGV

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