„Gelebte Zeitenwende“: Kabinettberatung zum neuen Wehrdienst
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Bundesministeriums der Verteidigung zum „Gesetz zur Modernisierung wehrersatzrechtlicher Vorschriften und zur Einführung eines neuen Wehrdienstes“ beraten.
Kernelement des Entwurfs ist, die im Jahr 2011 ausgesetzte Wehrerfassung und Wehrüberwachung wieder einzuführen. Junge Männer im Alter von 18 Jahren werden verpflichtet, einen digitalen Fragebogen auszufüllen, Frauen können dies freiwillig tun. Wir werden mit dem Online-Fragebogen persönliche Daten, das Interesse und die Bereitschaft zum Wehrdienst abfragen.
Abgeleitet aus der Bedrohungslage müssen wir die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit stärken. Dafür benötigen wir eine aufwuchsfähige und durchhaltefähige Bundeswehr, die im Bündnisrahmen einen Konflikt nicht nur langfristig bestehen, sondern zuvor bereits glaubhaft abschrecken kann. Mit dem Aufbau der dafür benötigten Rahmenbedingen und einer professionellen und personell ausreichend aufgestellten Reserve müssen wir in Friedenszeiten beginnen.
Mit der einfachgesetzlichen Änderung werden noch in dieser Legislaturperiode die Grundlagen für einen neuen Wehrdienst und die dringend erforderlichen Strukturen und Kapazitäten geschaffen.
„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss bringen wir den neuen Wehrdienst auf den Weg. Damit reagieren wir auf die veränderte Bedrohungslage in Europa. Junge Männer und Frauen, die 18 Jahre alt werden, werden sich künftig wieder häufiger mit der Frage auseinandersetzen: Wie wird die äußere Sicherheit in Deutschland gewährleistet? Kann ich einen Beitrag dazu leisten? Die Bundeswehr wird alles dafür tun, dass sie die Ausbildung als Bereicherung in ihrem Leben wahrnehmen werden“, sagte Verteidigungsminister Boris Pistorius.
Neuer Wehrdienst soll die Reserve stärken
Der Minister weiter: „Entscheidend ist: Mit dem neuen Wehrdienst führen wir die Wehrerfassung und Wehrüberwachung wieder ein – Strukturen, die nach dem Aussetzen der Verpflichtung zum Grundwehrdienst 2011 zerstört wurden. Das neue Gesetz soll entscheidend dazu beitragen, die Reserve zu stärken. Eine starke Bundeswehr muss auch auf eine starke Reserve zurückgreifen können. Wir stellen also mit dem Gesetzentwurf die Weichen, um unsere Fähigkeiten zur Abschreckung und Verteidigung zu erhöhen. Wir sind im Zeitplan und werden die weitere Umsetzung mit aller Kraft weiter voranbringen.“
Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss sind für die parlamentarischen Beratungen folgende weitere Zeitlinien geplant:
- Befassung des Bundesrates im Dezember 2024,
- Befassung des Deutschen Bundestages im Januar 2025,
- Befassung der Bundestags-Ausschüsse im Februar 2025.
Ziel ist das Inkrafttreten der notwendigen gesetzlichen Änderungen im zweiten Quartal 2025.
Parallel zum parlamentarischen Verfahren laufen die organisatorischen Vorbereitungen innerhalb der Bundeswehr weiter. Beispielhaft sind hier die Aufstellung der erforderlichen Administration, die Bereitstellung von notwendigen Unterkünften oder die Planung von Ausbildungen zu nennen.
Der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Carsten Breuer, betont: „Die Bundeswehr muss auf die Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Auftrages vorbereitet sein. Abgeleitet aus den nationalen und NATO-Plänen heißt das jetzt: wir müssen die notwendige Aufwuchsfähigkeit sicherstellen.“