Keine eigene Satzung für Untergliederungen
Unter dem Vorsitz von Rainer Kern erarbeitete das Gremium gemeinsam mit Bundesschatzmeister Michael Nebel und Vizepräsident Jörg Furch zahlreiche Vorlagen für das Präsidium und für das erweiterte Präsidium. Im Mittelpunkt stand dabei die Entwicklung einer neuen Finanzordnung.
Das Bundesschiedsgericht unter Vorsitz von Jörg Peter stellte klar, dass Untergliederungen keine eigene Satzung haben dürfen. Die eigene Gemeinnützigkeit kann durch Untergliederungen auf andere Weise erlangt werden. Diesbezüglich werden die Mitglieder nach Beschluss der neuen Finanzordnung, die dann nur noch neun statt bisher 50 Seiten umfassen soll, ausführlich informiert.
Bild oben (v.l.n.r.):
Stephan Niedergesäß (Bundesschiedsgericht),
Hans-Joachim Jungbluth (Justitiar),
Rainer Kern (Vorsitzender Rechtsausschuss),
Jörg Furch (Vizepräsident Verbandspolitik),
Michael Nebel (Bundesschatzmeister),
Rüdiger Praun ( Mitglied Rechtsausschuss),
Gunter Scharf (Mitglied Bundesschiedsgericht
und Landesvorsitzender Brandenburg),
Jörg Peter (Vorsitzender Bundesschiedsgericht)