Klarstellung des BMVg zu Arbeitslosengeld und DVag
Auf Anfrage des Präsidenten VdRBw, Ernst-Reinhard Beck, MdB, hat der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, zum Thema "Weiterbezug von Arbeitslosengeld während DVag" klargestellt:
Während der Teilnahme an einer DVag erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht, wenn
- die DVag im Nahbereich der Reservistin/des Reservisten stattfindet und er/sie in der Lage ist, Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zeit- und ortsnah Folge leisten zu können,
- die Reservistin/ der Reservist vor der Teilnahme an einer DVag außerhalb des Nahbereiches ihres/ seines Wohnsitzes (keine tägliche Rückkehr) die Erreichbarkeit der Agentur für Arbeit rechtzeitig mitteilt.