Der Reservistenverband ist besonders beauftragter Träger der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit – und wird das auch bleiben. Die Erneuerung der entsprechenden Kooperationsvereinbarung hatte der Stellvertreter des Generalinspekteurs, Generalleutnant Markus Laubenthal, bereits bei der Jahrestagung im vergangenen Herbst angekündigt. Nun wurde das Dokument offiziell unterzeichnet. Verbandspräsident Oberst d.R. Prof. Dr. Patrick Sensburg, der Leiter des Kompetenzzentrums für Reservistenangelegenheiten, Oberst Florian Kracht, und der Leiter des für Reservisten zuständigen Referats EBU I 2 im BMVg, Oberst i.G. Peter Haupt, nutzten einen gemeinsamen Termin in Hamburg für die Unterzeichnung der Vereinbarung.
Die Kooperationsvereinbarung beschreibt die Inhalte und Schwerpunkte in den Handlungsfeldern der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit, grenzt die Verantwortlichkeiten von Bundeswehr und Reservistenverband voneinander ab und macht Vorgaben hinsichtlich der Inhalte, der Qualität, der Zielgruppen und der Ziele der einzelnen Maßnahmen. Sie dient damit als Planungsgrundlage für den Reservistenverband im Zuge der Aufstellung des Wirtschaftsplans und als zahlungsbegründende Unterlage bei der Umsetzung der Maßnahmen in der Reservistenarbeit außerhalb der Bundeswehr. Darüber hinaus bildet die Vereinbarung die Grundlage für die Evaluation (Erfolgskontrolle) von Verbandsveranstaltungen als Teil der Kontrolle der haushaltskonformen Verwendung der Haushaltsmittel (z.B. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) durch den Zuwendungsgeber.