Künftig mehr Geld für Reservistendienstleistende
"Die darin verankerten Verbesserungen für Reservisten und freiwillig Wehrdienstleistende der Bundeswehr sind ein wegweisendes Zeichen der Anerkennung des freiwilligen Dienstes", beurteilt Verbandspräsident Roderich Kiesewetter MdB das neue Gesetz. Mit der Anhebung der Mindestsätze und der Vereinfachung des Antragsverfahrens für Leistungen sieht Kiesewetter die zentralen Forderungen des Reservistenverbandes erfüllt: "Eine letzte Anpassung der Mindestsätze war 1990 erfolgt, sie war längst überfällig." Jetzt ist für die Zukunft sichergestellt, dass jeder Reservedienstleistende netto mindestens genauso viel für seine Dienstleistung erhält wie ein vergleichbarer aktiver Soldat.
Anreizsytem für Reservistendienst
Aber auch für Reservisten mit einem höheren zivilen Einkommen finden sich attraktive Leistungen: neben einer Reservistendienstleistungsprämie, die doppelt so hoch ausfallen wird wie der frühere Wehrsold, besteht auch die Möglichkeit, eine Verpflichtungsprämie beim Ableisten von mindestens 19 Tagen Dienst im Jahr zu erhalten.
Beantragungsverfahren vereinfacht
Zusätzlich wurde die Beantragung der Leistungen vereinfacht. In der Vergangenheit waren die einzelnen Unterhaltssicherungsbehörden der Kommunen zuständig für die Gewährung von Leistungen nach dem USG. Mit dem erneuerten Gesetz wird die Gesetzesausführung zentral in die Hände des Bundesamts für Personalmanagement der Bundeswehr gelegt. Ab dem 1. November finden Reservisten damit einen zentralen Ansprechpartner für ihre Anträge.
(red)
Symbolbild:
Die Novellierung des Unterhaltssicherungsgesetzes
verspricht viele Verbesserungen für Reservisten.
(Foto: Reservistenverband/Ralf Wittern)