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Landeskommando Baden-Württemberg reagiert auf Coronavirus




Symbolbild: Passanten an einem öffentlichen Ort.

Quelle: pixabay

Nach NRW reagiert nun auch das Landeskommando Baden-Württemberg auf die rasant angestiegenen Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Bis Ende April werden Dienstliche Veranstaltungen (DVag) abgesagt, bei denen es zu Personenansammlungen oder direktem Körperkontakt kommen kann. Das bestätigte ein Sprecher des Landeskommandos auf Nachfrage am frühen Montagmorgen.

Konkret bedeutet das: Vorerst finden keine Sanitätsausbildungen, AGSHP-Schießen oder Besprechungen statt. Schießen auf Standortschießanlagen oder Märsche dagegen können stattfinden.

Dem Robert-Koch-Institut waren – Stand Sonntagnachmittag – aus Baden-Württemberg 182  Fälle auf dem offiziellen Weg gemeldet worden. Das Land ist nach Nordrhein-Westfalen (398 Fälle am Sonntag um 15 Uhr) das am zweitstärksten betroffene Bundesland. In NRW hatte das Landeskommando sämtliche DVags bis einschließlich 31. März abgesagt – wir berichteten.

Aktuelle Fallzahlen im Überblick

Was ist jetzt mit Blick auf Verbandveranstaltungen zu tun?

Der Reservistenverband spricht zum jetzigen Zeitpunkt keine generelle Empfehlung zur Absage von Verbandsveranstaltungen (VVag) aus. Die regionale Ausbreitung der Viruserkrankung, die Teilnehmerzahl sowie das Einzugsgebiet der Teilnehmer einer Veranstaltung sind Faktoren, die in die Entscheidung für oder gegen eine Durchführung einbezogen werden müssen. Eine VVag mit mehreren Dutzend Teilnehmern aus ganz Deutschland hat beispielsweise zum aktuellen Zeitpunkt ein gänzlich anderes Gefahrenpotenzial als der RK-Abend im Ort. Entscheidet sich das Landeskommando für die Absage einer Veranstaltung, sollte der Verband dieser Entscheidung jedoch folgen.

Die Entscheidung für oder gegen die Durchführung ist für die Verantwortlichen nicht leicht, denn am Ende tragen sie die Verantwortung für die Gesundheit der Kameradinnen und Kameraden. Gleichzeitig gibt es derzeit keinen Grund zur Panik. Wir empfehlen: Wägen Sie ab, orientieren Sie sich im Zweifelsfall an der Entscheidung des Landeskommandos vor Ort und halten Sie sich bei der Entscheidung für die Durchführung an die gängigen Empfehlungen zum Schutz vor einer Ansteckung – die auch vor Grippe und anderen Infektionen schützen können.

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