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Militärmusik: 18 Patenkinder für 14 „große Onkel“




Eine klangvolle Win-Win-Situation bedeutet die neue Zentralrichtlinie "Die Reserve der Bundeswehr" für die Reservistenmusikzüge (RMZ). Diese legt nämlich fest, dass jedem der aktuell 18 RMZ ein Musikkorps der Bundeswehr zugeordnet wird (Couleurverhältnis).

Damit besteht für Reservisten die Möglichkeit, im Rahmen freier Kapazitäten an Weiterbildungen bei den Aktiven teilzunehmen. Ebenso können spezielle Weiterbildungen von den Aktiven für Einzelne oder mehrere Musiker durchgeführt werden. Für die Aktiven ist dies jetzt keine Freizeitgestaltung mehr, sondern als Dienstzeit anrechenbar.

Den 14 Musikkorps der Bundeswehr stehen 18 RMZ gegenüber. Aufgrund der räumlichen Verteilung kann es also vorkommen, dass einem Musikkorps bis zu drei RMZ zugeordnet sind. Die Praxis wird dann zeigen, wie sich die Distanz im Schnitt von 100 Kilometern (maximale Entfernung fast 200 Kilometer) überbrücken lässt.

Vereinzelt gab es bereits Kontakte zwischen Reservisten und Musikern, von nun an wird es aber einen offiziellen Beauftragten für die RMZ bei der Bundeswehr geben. "Ab nun ist die fachliche Betreuung Chefsache in jedem Musikkorps, dass sich um die Reservistenmusikzüge gekümmert wird. Wir werden den Reservistenmusikzügen die Hand ausstrecken, aber annehmen müssen sie diese dann alleine", sagte Oberst Christoph Lieder, stellvertretender Leiter Zentrum Militärmusik der Bundeswehr bei der jüngsten RMZ-Tagung in Hannover.

Zentralrichtlinie hier herunterladen (PDF)

(rawi/red)

Bild oben:
Hauptmann Elisabeth Kunof vom Bonner
Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten
spricht bei der Tagung der RMZ-Leiter.
(Foto: Ralf Wittern)

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