Neu: Dienstverhältnis für Reservisten eingeführt
Des Weiteren kann ab sofort eine monatliche Entschädigung in Höhe von bis zu 160 Euro je Kalendermonat für den zeitlichen Aufwand gezahlt werden. Bisher bemängelten ZMZ-Angehörige, dass sie sehr viel Freizeit für ihr Engagement einbrächten, ohne dass dies angemessen honoriert wurde. Die Aktivierung zur Dienstleistung erfolgt in einem vereinfachten Verfahren. So soll gewährleistet werden, dass im Katastrophenfall die Angehörigen der Kreis- und Bezirksverbindungskommandos (KVK/BVK) schnell zum Einsatz kommen. Sie unterstützen und beraten die Landräte und Oberbürgermeister ihres Landkreises oder ihrer Großstadt in allen Fragen rund um mögliche Unterstützungsleistungen der Bundeswehr.
In der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit der Bundeswehr werden ausschließlich Reservisten eingesetzt. Sie kennen ihren Einsatzraum, weil sie dort wohnhaft sind. Sie sind deshalb die idealen Ansprechpartner und Mittler zwischen der aktiven Truppe und den Landräten beziehungsweise Oberbürgermeistern. Derzeit sind von den circa 4.700 Dienstposten nur rund 2.400 besetzt. Für Interessierte gibt es also noch freie Beorderungsmöglichkeiten. Das neue Reservistengesetz schützt in Paragraf 10 vor Benachteiligung am Arbeitsplatz. Bei Fragen wenden sich Reservisten am besten an ihr zuständiges Landeskommando.
Symbolbild oben: In der Zentral-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ Bw)
arbeitet die Bundeswehr eng mit den zivilen Behörden der
Landkreise und kreisfreien Städte sowie mit zivilen
Rettungskräften eng zusammen
(Foto: Bundeswehr, WBK I / Tanja Wendt).