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Neue Regelung zur schnellen Entlassung von Extremisten

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, nach dem Extremistinnen und Extremisten künftig schneller aus der Bundeswehr entlassen werden können. Konkret soll ein neuer spezifischer Entlassungstatbestand geschaffen werden, der an das Bundesverfassungsschutzgesetz anknüpft.

Symbolbild.

Foto: Bundeswehr/Torsten Kraatz

Soldatinnen und Soldaten, die nachweislich verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen oder verfolgen, sollen unabhängig von ihrem Status durch Verwaltungsakt aus dem Dienstverhältnis entfernt werden können. „Dabei erfolgt die Entlassung nun durch die Behörde selbst und nicht erst nach langwierigen Gerichtsverfahren“, teilte das BMVg gestern mit. Das bedeutet: „Eine Entlassung kann künftig zügig umgesetzt werden. Der Rechtsschutz bleibt gewährleistet, da eine gerichtliche Überprüfung dieser Entscheidung möglich ist.“

Verteidigungsminister Boris Pistorius betont: „Unsere Soldatinnen und Soldaten stehen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Das ist wesentliche Voraussetzung für ihr Dienstverhältnis zum Staat. Gleichwohl sind wir wachsam, um im Einzelfall schnell und konsequent handeln zu können. Eine Entlassung erkannter Extremistinnen und Extremisten aus der Bundeswehr wird künftig ohne ein langwieriges gerichtliches Disziplinarverfahren möglich sein. Damit gibt uns der nun beschlossene Gesetzentwurf die Möglichkeit, die Bundeswehr vor verfassungsfeindlichen Strömungen zu bewahren – und das bei Wahrung aller rechtsstaatlichen Grundsätze.“

Regelung gilt auch für frühere Soldaten

Neben dem neuen Entlassungstatbestand wird – in Anlehnung an die Regelungen für Beamtinnen und Beamte – das Soldatengesetz dahingehend geändert, dass eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung zum Verlust der Rechtsstellung der Soldatin oder des Soldaten führt, ohne dass es eines weiterführenden Verwaltungsaktes bedarf. Diese Regelung wird für sämtliche Soldatinnen und Soldaten sowie frühere Soldatinnen und Soldaten – also Reservisten – eingeführt. Zudem wird klargestellt, dass eine solche Verurteilung einer Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin und eines Berufssoldaten sowie einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit von vornherein entgegensteht.

Der Gesetzentwurf wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Einzelheiten zu dem Gesetzentwurf finden Sie unter bmvg.de.

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