Neue Schießsportordnung in Kraft gesetzt
Die Änderungen umfassen im Wesentlichen:
1. Begrenzung der Gültigkeitsdauer des Schießleiterausweises auf fünf Jahre, sofern nicht durch Teilnahme an einem eintägigen Auffrischungskurs in einem mindestens Zweijahres-Rhythmus eine Verlängerung erfolgt.
2. Verpflichtende Teilnahme von Schießleitern an Ersthelferausbildungen mindestens nach Vorgaben der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).
3. Einführung von drei neuen Langwaffen-Disziplinen sowie einer neuen Kurzwaffen-Disziplin.
4. Präzisierung der Definition für Dienstpistolen/Dienstrevolver.
Die geänderte Schießsportordnung steht hier zum Download bereit.
Rückfragen beantwortet Klaus Frank, Tel. 0228 – 25 909 16
Hintergrund
Der Reservistenverband ist vom Deutschen Bundestag mit der Durchführung der beorderungsunabhängigen, freiwilligen Reservistenarbeit außerhalb der Deutschen Bundeswehr beauftragt. Die Schießsportordnung enthält eine Zusammenfassung aller bisher herausgegebenen Weisungen und Ergänzungen für Erwerb, Besitz und Nutzung von Schusswaffen und Munition durch die Mitglieder des Verbandes. Die Anerkennung des Reservistenverbandes als Schießsportverband verlangt eine strikte Handlungsweise aller Verbandsebenen entsprechend dieser Schießsportordnung. Es ist Aufgabe aller Mitglieder, Mandatsträger und Beschäftigter, nach dieser Schießsportordnung zu verfahren.
Der Schießsport wird nicht als Selbstzweck betrieben. Er dient der Betreuung sowie der Motivation und fördert die Ausbildung in Schießfertigkeiten und -technik. Der Schießsport ist eingebettet in die Verwirklichung des Satzungszweckes des Reservistenverbandes.
Symbolbild oben:
Beim Schießen mit der Pistole.
(Foto: Bernd-Jürgen Karsch)