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Neue Weisung zum Lärmschutz veröffentlicht




Reservisten auf dem Schießstand.

(Foto: Archiv/Detlef Struckhof)

Das Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr hat eine neue Weisung zur Umsetzung der Zentralvorschrift A1-2014/0-6000 herausgegeben. Konkret geht es dabei um den Lärmschutz. Die Regelung tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Weitere Einzelheiten hat die Bundeswehr in ihrem Reservistenportal veröffentlicht. Für die Reservistenarbeit wird darauf hingewiesen,

  1. dass die Übergangsfrist für alle Reservisten, die einer Lärmexposition unterliegen bis zum 1. Juli 2018 verlängert wurde.
  2. für alle beorderten Reservisten die Pflichtvorsorge Lärm ab dem 1. Juli 2018 durch den Beorderungstruppenteil vor einer Veranstaltung mit Lärmexposition durchzuführen ist.
  3. für alle nicht beorderten Reservisten bei einer Dienstlichen Veranstaltun (DVag) keine Pflichtvorsorge Lärm durchzuführen ist.
  4. für alle Reservisten, die nach Abschnitt IV SG zu einer Übung mit Lärmexposition herangezogen werden sollen, eine Pflichtvorsorge Lärm durch den Übungstruppenteil zu veranlassen ist.
  5. für alle nicht beorderten Reservisten die Möglichkeit besteht, sich freiwillig in die Nebenakte „Vorsorgekartei“ des Landeskommando (LKdo) aufnehmen zulassen (Das LKdo veranlasst dann die Pflichtvorsorge Lärm und verfährt dazu sinngemäß nach Punkt 3.2. dieser Weisung.)
  6. durch alle LKdo die durchgeführte Pflichtvorsorge Lärm (insbesondere der beorderten Reservisten) in der Datenbank „EVARes“ nachzuweisen ist (Nach dem 1. Juli 2018 dürfen beorderte Reservisten ohne Pflichtvorsorge Lärm nicht mehr zu einer DVag mit Lärmexposition zu gezogen werden).
  7. durch die Leitenden bei einer DVag mit Lärmexposition vor der DVag sicherzustellen ist, dass der Personenkreis unter Fürsorgegesichtspunkten mit Belehrungen/Unterweisungen über die Gefährdungen durch Lärm und die Anwendung der zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstung während der DVag sowie mit entsprechender Dienst- und Fachaufsicht Rechnung getragen wird. Eine Kontrolle des Nachweises der Pflichtvorsorge Lärm vor Ort nicht durchgeführt wird.

Die komplette Weisung stellt die Bundeswehr hier als PDF zum Download zur Verfügung.

 

Aufklärungsbogen Impulslärm (PDF)

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