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Neuer Ausweis für Reservisten




Ähnlich wie beim Personalausweis gibt es auch beim "Ausweis für Reservistinnen und Reservisten" (kurz: Reservistenausweis) ein Ablaufdatum. Die alten Ausweise verlieren nach dem 30. Juni 2017 ihre Gültigkeit. Neue Ausweise können jedoch schon jetzt beantragt werden.

Darauf weist die Bundeswehr hin. Der neue Reservistenausweis steht ab sofort über den Versorgungsweg zur Verfügung, muss jedoch während einer Dienstleistung nach dem IV. Abschnitt des Soldatengesetzes beim Dienstleistungstruppenteil oder außerhalb einer Übung beim zuständigen Landeskommando beantragt werden. Ab sofort besteht ebenfalls die Möglichkeit, den neuen Ausweis bereits am Ende der aktiven Dienstzeit zu beantragen.

Wer kann einen Ausweis beantragen?
Frühere Berufssoldaten sowie beorderte Reservisten können den Ausweis erhalten. Auch Unbeorderte, die in der Reservistenarbeit engagiert sind, sowie Mandatsträger und Mitarbeiter des Reservistenverbandes oder einer Mitgliedsvereinigung des Beirats für Reservistenarbeit können den Ausweis erhalten.

Was ist neu?
Ein Vorteil des neuen Ausweises ist, dass die bis dato getrennt zu beantragende allgemeine Uniformtrageerlaubnis gemäß § 3 Nr. 1 – 4 Uniformverordnung nun gleich mit beantragt werden kann. Auch der neue Ausweis Reservisten ist weiterhin nur in Verbindung mit dem Personal- oder Reisepass gültig.

Das Antragsformular (Bw-3309) steht in der Formulardatenbank der Bundeswehr zur Verfügung – unter anderem erreichbar über die Frage- und Antwortseite für Reservisten.

Bitte beachten: Der Reservistenausweis wird ausschließlich durch Dienststellen der Bundeswehr ausgestellt und hat mit dem Mitgliedsausweis des Reservistenverbandes nichts zu tun.

 
(red/spe)

Bild oben:
Muster des neuen Ausweises für Reservisten.
(Quelle: Bundeswehr)

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