Neues Bundesmeldegesetz ist ein melderechtlicher Unsinn
Entgegen ursprünglicher Pläne, für Soldaten nachteilige Regelungen endlich zu beenden, sieht der aktuelle Entwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens weiterhin eine Meldepflicht für unverheiratete Soldaten vor. Betroffene Soldaten, die aus Rücksicht auf Familie und Kinder regelmäßig pendeln, müssten ihren ersten Wohnsitz an ihrem Dienstort anmelden, wenn sie dort länger als sechs Monate stationiert sind.
Chance zur Steigerung der Attraktivität wird verbaut
"Die neue Bundeswehr will modern und familienfreundlich sein. Dem widerspricht der jetzt vorliegende Änderungsentwurf", sagt der Präsident des Reservistenverbandes, Roderich Kiesewetter. Der Bundestagsabgeordnete fährt fort: "Hier verbaut man sich eine wichtige Chance, die Attraktivität des Soldatenberufes zu steigern." Mit dem neuen Entwurf dränge man die betroffenen Soldaten dazu, ihren Lebensmittelpunkt immer wieder zu verlegen – ohne Rücksicht auf berufstätige Frauen und schulpflichtige Kinder, die auf ein stabiles Wohnumfeld angewiesen sind.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Hellmut Königshaus (FDP), lässt derzeit durch die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages prüfen, ob die angestrebte Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen politische Grundsätze verstößt. Königshaus findet es "verfassungsrechtlich bedenklich", wenn ein Bürger daran gehindert werde, dort sein Wahlrecht auszuüben, wo er seinen Lebensmittelpunkt sehe.
Bundeswehr wird zur Pendlerarmee
"Der neue Gesetzesentwurf wird der Lebenswelt der aktiven Soldaten nicht gerecht", sagt Kiesewetter. "Denn die Neuausrichtung der Bundeswehr wird die Welle der Versetzungen noch weiter verstärken. Immer mehr Soldaten werden zwischen ihrem Dienst- und ihrem Wohnort pendeln. Die Bundeswehr entwickelt sich zur Pendlerarmee."
Neues Meldegesetz muss noch einmal auf den Prüfstand
Ursprünglich sollte das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens alle Berufs- und Zeitsoldaten von der Meldepflicht befreien, solange diese in einer dienstlich gestellten Gemeinschaftsunterkunft leben und bereits eine Wohnung im Inland haben. Damit wären die betroffenen Soldaten von einer Ummeldung des Wohnsitzes sowie einer Zweitwohnungssteuer befreit gewesen. Gegen diesen Gesetzesentwurf sprach sich im November vergangenen Jahres jedoch der Bundesrat aus. Anschließend wurde der nun vorliegende Änderungsentwurf vorgelegt. Kiesewetter rechnet damit, dass im Herbst dieses Jahres in den parlamentarischen Gremien das Melderecht für Soldaten noch einmal grundsätzlich auf den Prüfstand kommt. Dies haben ihm verantwortliche Regierungsabgeordnete aus dem Innenausschuss zugesichert.
Archivbild oben: Roderich Kiesewetter MdB, Präsident des Reservistenverbandes,
bezeichnet die geplanten Änderungen als "melderechtlichen Unsinn"
(Fotoquelle: CDU/CSU-Bundestagsfraktion).
Bild unten: Auch der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages,
Hellmut Königshaus, springt den betroffenen Soldaten zur Seite
(Foto: Deutscher Bundestag, Hermann J. Müller).