Neufassung der Uniformbestimmungen
Was der Verband lange ersehnte, ist endlich in Form und Papier gegossen: Die Uniformbestimmungen der Bundeswehr sind da. In einem Ministerialblatt des Bundesministeriums der Verteidigung (VMBl, 2008, Seite 158) sind die Vorgaben neu gefasst worden und können nun angewandt werden.
Die neue Regelung über die Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses sieht unter anderem vor, dass Reservisten, die eine Uniformtrageerlaubnis besitzen, auch bei bestimmten Verbandsveranstaltungen Uniform tragen dürfen. Dazu werden verbandsinterne Vorgaben erarbeitet und zeitnah bekannt gegeben.
Präsident Ernst-Reinhard Beck MdB und sein Stellvertreter Gerd Höfer MdB setzen sich seit Jahren dafür ein, dass die Erlaubnis zum Tragen der Uniform für Reservisten flexibler gestaltet wird. Nun ist der lange Weg durch die Instanzen endlich gelungen.
Bereits im Mai war die "Verordnung über die Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses (Uniformverordnung – UnifV)" in Kraft getreten. Aber erst die Ausführungsbestimmungen regeln die Anwendung.
Für Reservisten ist es wichtig, auch in Uniform als Mittler für die Bundeswehr in der Gesellschaft wahrgenommen zu werden.