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Neuigkeiten zur Weisung 23

Das Ministerium stellt klar: Reservistenarbeitsgemeinschaften dürfen weiterhin auf Standortschießanlagen der Bundeswehr schießen.

Symbolbild: Reservisten beim Schießen

Foto: Julian Hückelheim

schießsport

Die so genannte Fachliche Weisung Nr. 23 hat zuletzt zu Verunsicherung im Reservistenverband geführt. Aufgrund einer Fehlinterpretation der Weisung war es in den vergangenen Monaten den Reservistenarbeitsgemeinschaften Schießsport vielerorts nicht mehr möglich, Zugang zu den Standortschießanlagen der Bundeswehr zu bekommen. Während der Jahrestagung der Reserve in Berlin wies Oberst d.R. Oswin Veith auf das Thema hin, das zahlreiche Schießsportler im Verband umtreibt. „Hinter der Weisung 23 verbirgt sich ein überaus komplexer Vorgang, der faktisch dazu geführt hat, dass der gesamte Schießbetrieb des Reservistenverbandes auf Schießanlagen der Bundeswehr zum Erliegen gekommen ist. Hier müssen wir weiter im Gespräch blieben und intensiv und eben auch wieder – gemeinsam – an einer Lösung arbeiten“, sagte der Präsident des Reservistenverbandes während seiner Rede.

Vizeadmiral Joachim Rühle, Stellvertreter des Generalinspekteurs und Beauftragter für Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr, nahm den Hinweis auf und signalisierte: „Wir wissen, dass das Thema richtig für Unruhe sorgen kann. Da müssen wir schnell etwas unternehmen, was wir auch getan haben.“

Vizeadmiral Joachim Rühle, Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr und Beauftragter für Reservistenangelegenheiten während seiner Rede auf der Jahrestagung der Reserve (Foto: Vincent Mosch)

Im Zuge der Überarbeitung der Regelung „Liegenschaften der Bundeswehr“ mussten die Mustermitbenutzungsverträge rechtlich neu bewertet werden, was gegebenenfalls eine Anpassung von Neuverträgen erforderlich macht. Das laufe gerade, da sei das Verteidigungsministerium dran, informierte Vizeadmiral Rühle und stellte klar: „Inzwischen wurde mit Erlass vom 8. Oktober 2019 durch das federführende Referat im Verteidigungsministerium klargestellt, dass die Reservistenarbeitsgemeinschaften auf Schießanlagen der Bundeswehr im Rahmen ihrer bestehenden Mitnutzungsverträge weiter schießen dürfen.“ Das sei eine Weisung des Verteidigungsministeriums, die durch die Standortältesten umzusetzen sei. „Es ist das Interesse der Bundeswehr, die Arbeit der Reservisten im Verband auch weiterhin in bewährter Art und Weise zu unterstützen“, betonte der Stellvertreter des Generalinspekteurs. Aus dem Verteidigungsministerium heißt es zudem, in der Weisung vom 8. Oktober spiegele sich der klare Wille wider, dass die Mitnutzung von Schießanlagen der Bundeswehr durch Dritte, zum Beispiel der Reservistenverband oder Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, im Interesse der Bundeswehr sei.

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